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Spediteur Betz muss mit Haft und Millionenstrafe rechnen – Angriff auf den Staat

12.03.2008 17:43 Uhr

Der Reutlinger Spediteur Thomas Betz muss mit einer Haftstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von mehr als zwei Millionen Euro rechnen.

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Stuttgart. Auf entsprechende Strafen für den 49-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht Stuttgart plädiert. Die Forderungen entsprechen einer im Februar überraschend getroffenen Verständigung zwischen dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft. Diese sei ein „vernünftiges Ergebnis“ in dem langwierigen Verfahren, sagte ein Verteidiger des Spediteurs in seinem Plädoyer. Das Urteil soll am 17. März verkündet werden. Betz werden Bestechung und Sozialversicherungsbetrug in Höhe von rund 37 Millionen Euro vorgeworfen. Hintergrund soll der illegale Einsatz osteuropäischer Fahrer auf Strecken innerhalb der EU gewesen sein. „Ein solches Geschäftsgebaren stellt einen Angriff auf den Staat dar“, sagte Staatsanwalt Wolfgang Schmid. Die Firma Betz habe sich einen eigenen „Staat im Staate“ gebaut und sich ihr eigenes Recht gezimmert. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre. Die Beteiligten quälten sich teilweise mühsam durch Details interner Abläufe der Spedition. Die Akten der Ermittler füllten etwa 800 Ordner, mehrere Millionen Datensätze seien ausgewertet worden, sagte Schmid. Die Verständigung in dem komplizierten Verfahren sei ein „Sieg der Vernunft“. Solche Einigungen seien wichtig, um die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrechterhalten zu können. Es sei „kein oberflächlicher Deal“ gewesen, sagte einer der Verteidiger von Thomas Betz. Allerdings habe die Verteidigung stark unter Druck gestanden, weil der 49-Jährige in Untersuchungshaft gesessen habe. Dies sei für dessen Familie und das Unternehmen eine große Belastung gewesen. Im Prozess hatten das Unternehmen und Betz immer wieder Freisprüche gefordert. „Natürlich ist Herr Betz und sind wir nicht zufrieden. Aber Herr Betz muss und kann mit diesem Ergebnis leben“, sagte der Verteidiger. Der Deal sieht für den 49-Jährigen eine Haftstrafe von fünf Jahren und eine Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro vor. Der Haftbefehl soll nach dem Urteil aufgehoben werden. Betz saß bisher zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Teil der Verständigung war auch ein Geständnis des Spediteurs, das Betz bereits vor Gericht abgelegt hat. „Ich übernehme die volle Verantwortung für das, was geschehen ist. Ich stehe zusammen mit dem Unternehmen für die Konsequenzen ein“, hatte er im Prozess erklärt. Eine weitere Bedingung war, dass offene Forderungen von Sozialversicherungsbehörden, des Finanzamtes Reutlingen und des Zolls in Millionenhöhe beglichen werden. Das sei mittlerweile geschehen, sagte Staatsanwalt Schmid. Das Unternehmen soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zudem fast 15 Millionen Euro bezahlen, darunter Geldbußen und einen Ausgleich für den wirtschaftlichen Vorteil, den sich die Spedition durch die Straftaten verschafft haben soll. Für zwei mitangeklagte Mitarbeiter des Unternehmens forderte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen von einem und zwei Jahren sowie Geldbußen.

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