Berlin. Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich das Ende 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKBillBG) bewährt. Die Schwarzarbeiterquote liege bei nur 1,6 Prozent. In der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, von rund 81540 kontrollierten Fahrzeugen im Zeitraum von Dezember 2001 bis einschließlich Januar 2003 seien etwa 1360 Fahrzeuge beanstandet worden. In 230 Fällen habe der Verdacht einer Straftat bestanden und in 750 Fällen sei die Weiterfahrt „zeitweilig“ untersagt worden, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit. Von den kontrollierten Fahrzeugen stammten rund 11.800 aus EU/EWR-Staaten und wurden von Fahrern aus Drittstaaten gelenkt. Die Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) haben dem Schreiben zufolge bis Ende Februar 2003 3455 Ordnungswidrigkeitsverfahren erledigt, dabei seien 860 Bußgeldbescheide erlassen worden. Diese gliedern sich u. a. in die Tatbestände „Nichtmitführen von Arbeitsgenehmigung oder Negativattest“ (519 Fälle), „Nichterfüllung von Auftraggeberpflichten“ (82) sowie „Einsatz von nicht ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal“ (59). (jök)
Schwarzarbeit auf niedrigem Niveau
Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zeigt Wirkung