(cb) Rotlichtverstöße ziehen Geldbußen und zumeist auch Fahrverbot nach sich. So flatterte dem Betroffenen ein Bußgeldbescheid ins Haus, nachdem er eine Baustellenampel bei Rot missachtet hatte: Regelbuße 250 Mark, Fahrverbot von einem Monat. Seine Einwände dagegen nutzten wenig. Der im Bescheid falsch bezeichnete Tatort führte nicht zu dessen Unwirksamkeit, da sich der tatsächlich gemeinte Ort zweifelsfrei aus den übrigen Umständen ergab. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot gezeigt hatte, als der Betroffene sie passierte – und damit ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag. Der Betroffene war zuvor an zwei vor der Ampel haltenden Fahrzeugen vorbeigefahren, wofür bereits mehr als eine Sekunde notwendig ist. Regelbuße und Fahrverbot waren angemessen, auch wenn die Baustellenampel nur dem Schutz von entgegenkommenden Autos diente und es keinen Gegenverkehr gab. Erschwerend kam das Überholen der wartenden Fahrzeugschlange hinzu. Gegenüber dieser grob verkehrswidrigen Fahrweise war mildernd nur zu berücksichtigen, dass der Gegenverkehr tatsächlich nicht behindert wurde.
Schlange überholt, bei Rot über die Ampel - Fahrverbot
Rotlichtverstöße ziehen Geldbußen und zumeist auch Fahrverbot nach sich.