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Schienengüterverkehr: Einigung im Vermittlungsausschuss

13.06.2024 10:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schienen_Morgenlicht
Durch die neu geregelte Finanzierung werde es leichter, das Schienennetz zu modernisieren, so die Allianz pro Schiene
© Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben

Bund und Länder haben sich auf eine Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes geeinigt, die Allianz pro Schiene begrüßt die Verständigung, kritisiert jedoch fehlende Regelungen für den Schienengüterverkehr.

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Nachdem sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes verständigt haben, erwartet die Allianz pro Schiene, dass es durch die neu geregelte Finanzierung künftig leichter werde, das Schienennetz zu modernisieren. Man sehe im novellierten Bundesschienenwegeausbaugesetz „den ersten Schritt für eine weitergehende Reform der komplexen Finanzierung der Schienen-Infrastruktur“, so der Verband in einer Stellungnahme.

„Wir begrüßen es, dass der Bund die Instandhaltung der Schienen-Infrastruktur künftig mitfinanzieren kann. Die bisherigen Regelungen waren zu starr und in vielen Fällen auch eine Investitionsbremse. Nun kann bei wichtigen Schienenstrecken die Sanierung und Modernisierung endlich aus einem Guss erfolgen“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege.

Wettbewerbsnachteil für die Schiene

Positiv wertete Flege auch die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Digitalisierung der Schienen-Infrastruktur. „Wenn die Politik einen Digitalisierungsschub auf der Schiene will, der mehr Kapazität im Gleisnetz und einen störungsfreien europäischen Zugverkehr bringen soll und dafür Teile der bisherigen Signal-Infrastruktur in die Fahrzeuge verlegt, dann muss der Staat die Unternehmen in die Lage versetzen, technisch nachzurüsten.“

Kritisch äußerte sich Flege hingegen zu fehlenden Regelungen im novellierten Gesetz für den Schienengüterverkehr. „Die anstehenden Korridorsanierungen der kommenden Jahre bedeuten für Güterbahnen massive Umwege und dadurch Mehrkosten, die weit über das übliche Maß bei Baumaßnahmen im Schienennetz hinausgehen. Wenn die Güterbahnen dafür keinen Ausgleich erhalten, ist das ein enormer Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Straßengüterverkehr. Der Fortbestand vieler Angebote auf der Schiene ist dadurch ernsthaft gefährdet.“

Bundestag und Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen, was nach der Einigung im Vermittlungsausschuss allerdings als Formsache gilt.

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