Lippstadt. An Nutzfahrzeuge und Trailer dürfen ab dem 1. Juli 2006 zusätzliche, typgeprüfte Rückfahrscheinwerfer angebaut werden. Neu ist, dass pro Wagenseite zusätzlich ein Scheinwerfer seitlich angebracht werden darf. Nicht mehr erlaubt ist hingegen der Anbau von Nebelscheinwerfern zum Ausleuchten des rückwärtigen Bereichs sowie der Einsatz von Arbeitsscheinwerfern zu diesem Zweck. "Rückfahrscheinwerfer haben eine andere Lichtverteilung und sind speziell geprüft", so derAutomobilzulieferer Hella in einer Mitteilung. Nur die mit Typprüfzeichen 00AR, einer Typprüfnummer und dem E1-Zeichen versehenen Rückfahrscheinwerfer seien für den zusätzlichen Anbau an NKW und Trailer mit einer Länge von über sechs Metern zugelassen, schrieb das Unternehmen weiter. Grundsätzlich sehe die neue Gesetzgebung maximal vier Rückfahrscheinwerfer pro Fahrzeug vor – zwei am Heck und jeweils einen pro Fahrzeugseite. Bei der Montage sei die Anbauhöhe zu beachten. Diese müsse mindestens 250 Millimeter über dem Boden betragen, die obere Anbauhöhe betrage maximal 1200 Millimeter. (stb)
Rückwärtsscheinwerfer für Nutzfahrzeuge und Trailer ab Juli erlaubt
Maximal vier Stück pro Fahrzeug / Beim Einbau Prüfzeichen und -nummer beachten