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Reform der EU-Vignettenrichtlinie: Gemischte Reaktionen der Verbände

09.12.2020 10:53 Uhr
DSLV nimmt zu geplanten CO2-Grenzwerten der EU Stellung
Die Verbände fordern von der Politik, eine Doppelbelastung für Transportunternehmer und Speditionen in Form von Emissionshandel und CO2-Maut zu vermeiden
© Foto: R4200 / picture-alliance

Die Reaktionen der Branchenverbände fallen grundsätzlich positiv aus, aber es gibt auch einige Kritikpunkte.

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Berlin/Frankfurt am Main/Brüssel. Die ersten Reaktionen der Branchenverbände auf die Einigung der EU-Verkehrsminister auf die Reform der EU-Vignettenrichtlinie fallen tendenziell positiv aus.

So teilte der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) mit, dass damit nun der Weg für eine Differenzierung der Lkw-Mautsätze nach CO2-Emissionen in allen EU-Mitgliedstaaten geebnet worden sei. „Bei konsequenter Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird die neue Richtlinie ein entscheidendes Anreiz- und Lenkungsinstrument, damit die Logistikbranche noch gezielter in emissionsarme Lkw investiert“, sagte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Herstellerindustrie und Energiewirtschaft müssten nun aber nachziehen, indem sie zügig neue Nutzfahrzeug-Technologien marktfähig machen und alternative Betankungsinfrastrukturen aufbauen.

Aus Sicht deutscher Speditionen und Transportunternehmen werde außerdem entscheidend sein, wie die Bundesregierung ihre Zusage verwirklicht, Doppelbelastungen für den Straßengüterverkehr aus der zukünftigen CO2-Maut und dem zum Jahreswechsel in Kraft tretenden nationalen Emissionshandel zu vermeiden, so der Verband.

BGL fordert Doppelbelastung zu vermeiden

In die gleiche Kerbe schlägt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Grundsätzlich sieht der Verband in der beschlossenen Position eine geeignete Möglichkeit für den Straßengüterverkehr, seinen Beitrag zu mehr Klimaschutz zu leisten.

Aber er übt auch Kritik. „Der weiterhin fehlende einheitliche klima- und umweltpolitische Ansatz in der EU für alle Verkehrsträger bleibt ein Mangel der EU-Verkehrspolitik“, so der Verband. Ohne diesen einheitlichen Ansatz werde der Straßengüterverkehr weiterhin einseitig und willkürlich belastet und diene der Staatskasse als „Melkkuh“.

Den Ansatz der EU-Verkehrsminister, den Mitgliedsstaaten die Option zu bieten, CO2-Emissionen als externe Kosten in die Maut einzupreisen, befürwortet der BGL. Dies sei wettbewerbsneutraler als die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Tankstellenpreise infolge des nationalen Emissionshandels.

Auch der BGL fordert von der Politik, die drohende Doppelbelastung für deutsche Transportunternehmer zu vermeiden. Allein der Emissionshandel würde zu einem Wettbewerbsnachteil von jährlich bis zu 2000 Euro pro Fahrzeug für die Transporteure führen, betont der Verband. „Wir sehen jetzt die Politik in der Pflicht, ein überzeugendes nationales Konzept vorzulegen, das eine Doppelbelastung ausschließt“, betonte BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt. Im Übrigen zeige die Aussprache der Verkehrsminister, dass es den Klimaschutz nicht zum Nulltarif geben werde. „Die zusätzlichen Lasten werden am Ende die Verbraucher tragen“, warnte Engelhardt.

Europäische Spediteure äußern einige Bedenken

Auch der Verband der europäischen Spediteure Clecat, sieht in der Reform der EU-Vignettenrichtlinie ein Schlüsselinstrument für den Straßengüterverkehrs- und Logistiksektor, um die Klimaziele des Green Deal der EU zu erfüllen.

Allerdings zeigte sich der Verband enttäuscht, dass einige seiner Bedenken nicht berücksichtigt worden seien. Dazu gehöre die Forderung, Straßenbenutzungsgebühren auf alle Arten von Fahrzeugen anzuwenden, ohne den Straßengüterverkehr zu diskriminieren. Die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, bestimmte Fahrzeuge vom Geltungsbereich der EU-Gesetzgebung über Mautgebühren auszunehmen, werde zu erheblichen Marktverzerrungen im Straßenverkehr führen.

Dabei kritisiert der Clecat vor allem, die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, in den nächsten acht Jahren sowohl Lkw unter 12 Tonnen sowie Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen, die für die Lieferung von handwerklich hergestellten Gütern eingesetzt werden, von der Mautpflicht auszunehmen. Dies würde Bedingungen für unlauteren Wettbewerb und die unausgewogene Anwendung des Verursacher- und des Nutzer- beziehungsweise des Verursacherprinzips schaffen. Problematisch sei diese Regel auch in Bezug auf die Umsetzung und Durchsetzung.

Weiter ist der Verband der Ansicht, dass der Übergang zu einem entfernungsabhängigen Gebührensystem, wie ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen, wesentlich ist, um die Umweltauswirkungen von Fahrzeugen angemessen zu berücksichtigen. Der Verband ermutigt daher die Mitgliedstaaten weiterhin, die bestehenden zeitabhängigen Gebühren für Lkw auslaufen zu lassen.

Allianz pro Schiene und NABU sehen Chance für ökologische Verkehrsreform

Das gemeinnützige Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene und die Naturschutzorganisation NABU begrüßen den Beschluss der EU-Verkehrsminister zur Lkw-Maut als „Chance für eine ökologische Verkehrsreform“.

Damit könne die Bundesregierung einen CO2-Aufschlag bei der Lkw-Maut einführen und ein wichtiges Preissignal für mehr Klimaschutz setzen, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene. „Die Bundesregierung darf sich damit aber nicht zufriedengeben. Sie muss die Gelegenheit nutzen, um auch das Aufkommen aus der Lkw-Maut zur Förderung des Klimaschutzes zu nutzen“, so Flege weiter. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller forderte, die Finanzierungskreisläufe zu öffnen und nicht nur Milliarden in die Straße zu stecken. Einnahmen aus der Lkw-Maut sollten nach dem Grundsatz „Verkehr finanziert Verkehr“ auch in die Schiene fließen.

Prozess bis zum Inkrafttreten dauert noch länger

Die Einigung der Verkehrsminister auf die Reform der Eurovignetten-Richtlinie soll formell am 18. Dezember von den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Die Richtlinie ist die europarechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren. Bisher geht es dabei vor allem um schweren Lkw-Verkehr.

Anschließend muss noch eine gemeinsame Linie mit dem Europaparlament gefunden werden. Das Parlament hatte sich bereits 2018 auf eine Position festgelegt. Diese sieht allerdings eine streckenbezogene Gebühr für alle Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen ab 2023 vor. Von 2027 an solle dies auch für leichtere Fahrzeuge wie Vans und Minibusse gelten. (dpa/sn)

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