Die Deutsche Post AG, Bonn, muss keine Vortagessendungen von Mitbewerbern mehr in ihre Postfächer einsortieren. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Damit sei eine Rechtsauffassung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post außer Kraft gesetzt worden, teilte die Post in Bonn mit. Die Regulierungsbehörde kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Sie hatte zuvor die Deutsche Post verpflichtet, Briefe von Wettbewerbern mit Postfachanschrift in die entsprechenden Postfächer einzusortieren. Dabei war nicht unterschieden worden, von welchem Tag die einzulegenden Sendungen stammen. Wegen der so genannten "Overnight-Lizenzen" (Abholung bis 17 Uhr, Zustellung bis zum nächsten Mittag) musste die Post zunehmend Briefe vom Vortag einsortieren, erläuterte ein Sprecher der Post. Dagegen hatte die Post Einspruch erhoben. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2000 verletzten diese Lizenzen jedoch die gesetzliche Exklusivlizenz der Deutschen Post. Durch den jetzt gefassten Beschluss führe das Gericht seine bisherige Rechtsprechung fort, wonach die Zustellung am Folgetag keine höherwertige Postdienstleistung darstelle, hieß es in der Mitteilung weiter. (vr/dpa)
Postfachnutzung: Post siegt vor Gericht
Post muss Vortagessendungen der Mitbewerber nicht in Postfächer einsortieren