Bonn/Luxemburg. Der Post-Konkurrent PIN hat Klage gegen die von der Bundesnetzagentur zum 1. Januar 2007 genehmigten Entgelte für förmliche Zustellungen der Deutschen Post erhoben. Die PIN Group AG sehe in dem zu niedrigen Preis einen Verstoß gegen die Vorschriften des Postgesetzes und eine Wettbewerbsbehinderung, teilte das Unternehmen am Montag in Luxemburg mit. Die Netzagentur hatte Mitte Oktober 2006 der Deutschen Post Entgelte genehmigt, die zum Teil über 60 Prozent unter den bisherigen Entgelten liegen. Bei den förmlichen Zustellungen handelt es sich etwa um Gerichts- oder Verwaltungsentscheide. Auch der private Post-Dienstleister Jurex kündigte wegen der Genehmigung rechtliche Schritte an. Die Entgelte der Deutschen Post müssten laut Postgesetz an den tatsächlichen Kosten der Dienstleistung orientiert sein und dürften keine Abschläge enthalten, die den Wettbewerb beeinträchtigten, erklärte PIN. Die jüngste Preisfestsetzung bedeute eine „massive Wettbewerbsverzerrung“. Es seien Niedrigpreise genehmigt worden, ohne dass sich seit der letzten Preisfestsetzung im Mai 2005 die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Postzustellungsaufträge grundlegend geändert hätten. Damit werde die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Post weiter gestärkt. Nach Angaben der Netzagentur belief sich das Volumen im Bereich der förmlichen Zustellungen in 2005 auf insgesamt 69,1 Millionen Sendungen. Davon wurden 27 Millionen von lizenzierten Briefdienstleistern versendet, was einem Marktanteil von 39,1 Prozent entspricht. Die PIN Group AG wurde im Oktober 2005 von den Verlagen Axel Springer, Georg von Holtzbrinck und der WAZ-Mediengruppe sowie der Luxemburger Beteiligungsgesellschaft Rosalia gegründet. Die Klage sei bei dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht worden, teilte PIN mit. (dpa)
Post-Konkurrent PIN: Klage gegen zu niedrige Post-Entgelte
PIN Group AG sieht in zu niedrigen Preisen einen Verstoß gegen die Vorschriften des Postgesetzes und eine Wettbewerbsbehinderung