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PKW-Maut: Ministerium prüft Entlastung inländischer Autofahrer

06.08.2012 18:03 Uhr
PKW-Maut: Ministerium prüft Entlastung inländischer Autofahrer
Ramsauers Dauerpojekt: Die Einführung einer PKW-Maut
© Foto: Fotolia

Die PKW-Maut bleibt in der Diskussion. Der Bundesverkehrsminister lässt prüfen, ob Autofahrer an anderer Stelle entlastet werden könnten.

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Berlin. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) lässt eine Steuer-Entlastung inländischer Autofahrer bei Einführung der PKW-Maut prüfen. Es gehe darum, in welchem Umfang das EU-Recht die Kompensation von Mautgebühren gestatte, sagte eine Sprecherin des CSU-geführten Ministeriums am Montag in Berlin. Konkrete Pläne zur Einführung gebe es aber nicht. Die CSU macht sich – anders als der Koalitionspartner FDP - für eine PKW-Maut auf Autobahnen stark.

Das Ergebnis der Prüfung werde im Herbst vorliegen, sagte die Ministeriumssprecherin. Schon jetzt stehe aber fest, dass eine vollständige Kompensation nicht möglich sei: „Eine Ein-zu-eins-Absenkung wird es nicht geben.“

Mit einer PKW-Maut könnten auch Autofahrer aus dem Ausland für die Nutzung des inländischen Straßennetzes zur Kasse gebeten werden. In vielen Nachbarländern ist dies bereits Praxis.

Die Einführung einer PKW-Maut steht allerdings nicht im Koalitionsvertrag von Union und FDP steht. Der jüngste Vorstoß von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Einführung einer Abgabe für PKW stieß auf breite Ablehnung in allen politischen Lagern. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine PKW-Maut nicht geplant sei.

Der Bundesverkehrsminister beklagt seit langem eine chronische Unterfinanzierung des Straßennetzes in Deutschland. Er sieht in einer PKW-Maut oder einer Vignette eine Möglichkeit, mehr Geld für marode Brücken und Fahrbahnen zu bekommen. Deshalb lässt er bei dem Thema nicht locker.

Laut einem Bericht der „Bild“ vom Montag würden nach der von Ramsauer in Auftrag gegebenen Expertise Kompensationen für inländische Kraftfahrer nicht grundsätzlich gegen das EU-Diskriminierungsverbot verstoßen. Ein Ausgleich dürfe jedoch nicht in „unmittelbarem Zusammenhang“ mit der Einführung einer Vignette stehen, wie es etwa bei einer Rückvergütung der Fall wäre. (dpa) 

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