Auf die Bestellung günstiger Waren außerhalb der EU, wird künftig Zoll fällig. Bislang galt eine Ausnahme für Lieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Diese Regelung endet nun. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt drei Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden drei weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt sechs Euro.
Preise auf Online-Plattformen bereits gestiegen
Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen – und gerade bei sehr günstigen Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt. Experten haben bereits festgestellt, dass Preise auf Online-Plattformen entsprechend gestiegen sind.
Insgesamt 5,9 Milliarden Sendungen
Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China. Die Pauschale gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Dann sollen die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung gelten.