EU einigt sich auf Umsetzung des Zolldeals mit den USA

20.05.2026 07:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Container ist in zwei Teile gerissen, einer mit EU-Flagge, einer mit USA-Flagge
Bis spätestens zum 4. Juli sollen die Regelungen des Zolldeals zwischen der EU und den USA in Kraft treten.
© Foto: tanaonte/ AdobeStock

In der EU haben sich Vertreter der Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament auf die vollständige Umsetzung des Zolldeals mit den USA geeinigt.

Vertreter der Regierungen und des Europäischen Parlaments haben sich in der Nacht auf Mittwoch, 20. Mai, darauf geeinigt, Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und US-Meeresfrüchten sowie Agrarprodukten einen besseren Marktzugang zu gewähren. Eine Art Sicherheitsnetz soll gleichzeitig dafür sorgen, dass die Vorteile nur dann gelten, wenn auch die USA ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen vollständig umsetzen. Die Einigung der Vertreter der Mitgliedstaaten und des Parlaments muss jetzt noch vom Ministerrat und dem Plenum des Parlaments bestätigt werden. Bis spätestens zum 4. Juli sollen die Regelungen dann in Kraft treten.

EU-Zollzugeständnisse können wieder ausgesetzt werden

Die in der EU erreicht Einigung sieht unter anderem vor, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können. Dies könnten etwa erneute Zollerhöhungen sein. Zudem soll ein festes Ablaufdatum festgelegt werden. „Zum Stichtag 31. Dezember 2029 werden die Auswirkungen auf Europas Wirtschaft überprüft“, erklärte der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange (SPD). „Sollte sich zeigen, dass europäische Unternehmen geschädigt werden oder neue Ungleichgewichte entstehen, wird somit automatisch die Notbremse gezogen.“

EU-Kommission muss über Handelsentwicklung berichten

Nach Angaben von Lange wird zudem eine kontinuierliche Überwachung etabliert. Die EU-Kommission muss demnach künftig alle drei Monate über die Handelsentwicklung berichten. Sechs Monate vor Ablauf der Zollvorteile muss die Kommission darüber hinaus eine umfassende Bewertung vorlegen. Auf dieser Grundlage sollen die EU-Institutionen dann über eine mögliche Verlängerung der für die USA vorteilhaften Regelungen entscheiden.

Erneute Zolldrohungen aus den USA

Im vergangenen Jahr wurde eine Zolldeal zwischen der EU und den USA vereinbart. Damit wurde ein Handelskrieg abgewendet, gleichzeitig musste die EU auch US-Zölle in Höhe von bis zu 15 Prozent auf die meisten Warenexporte in die Vereinigten Staaten akzeptieren und Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter machen. Trump hatte der EU zuletzt vorgeworfen, sich nicht an die Abmachungen zu halten und mitgeteilt, er wolle Zölle auf Autos und Lastwagen, die aus der EU in die USA eingeführt werden, auf 25 Prozent erhöhen.

Verzögerungen bei der Einigung

Vor knapp zwei Wochen setzte der US-Präsident dann eine Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung. Sollte die EU nicht bis zum US-Nationalfeiertag am 4. Juli ihren Teil des Abkommens erfüllen, würden die Zölle „leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen“, teilte Trump auf seiner Plattform „Truth Social“ mit. Die EU hatte vor allem die Autozoll-Drohungen mit deutlichen Worten kritisiert, bemüht sich mit der Einigung jetzt aber dennoch um Deeskalation. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuletzt ein Stück weit Verständnis für Trumps Ungeduld gezeigt und als Grund für die Verzögerungen auch Widerstände im Parlament genannt.


Warum die Einigung so große Bedeutung hat

Für die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks steht bei dem Deal viel auf dem Spiel. Die EU und die Vereinigten Staaten unterhalten umfassende bilaterale Handels- und Investitionsbeziehungen. EU-Zahlen zufolge geht es um fast 30 Prozent des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen und um 43 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. 2024 belief sich der Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA auf ein Volumen von rund 1,7 Billionen Euro.




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