OLG Zweibrücken: Unzulässiges „Eilverfahren“/Unzulängliche Urteilsfindung

07.04.2004 12:36 Uhr

Urteil darf nicht nur auf geständiger Einlassung eines Tempo-Sünders beruhen

Der betroffene Kraftfahrer war unstreitig mit seinem Fahrzeug zu schnell unterwegs gewesen. Doch das Urteil des Amtsgerichts, das ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h zu einer Geldbuße von 100 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilte, konnte trotzdem mit Erfolg vom Betroffenen angefochten werden. Denn man hatte sich bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ausschließlich auf die Einlassung des geständigen Temposünders gestützt. Zwar ist dies grundsätzlich möglich. Aber nur, sofern das Gericht von der Richtigkeit der Angaben überzeugt ist und diesbezüglich seinen Aufklärungspflichten hinsichtlich des Tatablaufs nachkommt. Hierzu fehlten jedoch jegliche Ausführungen, so dass das Beschwerdeinstanz zu dem Ergebnis kam, dass hier lediglich die Beweisaufnahme abgekürzt werden sollte. Außerdem hätte bei den Angaben des Betroffenen zu der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit in jedem Fall ein Sicherheitsabschlag erfolgen müssen. Schließlich ist ein solcher sogar bei den standardisierten Messverfahren vorzunehmen. Bei Geschwindigkeitsangaben auf Grund eigener Wahrnehmung, bei Schätzungen oder beim Ablesen eines nicht justierten Tachos muss dieser Toleranzabzug daher erst recht erfolgen. Oberlandesgericht Zweibrücken 4. Juni 2003 Aktenzeichen: 1 Ss 95/03

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.