Karlsruhe/München. Die von fünf Gütertransportunternehmen eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Ökosteuer wird am 2. Dezember verhandelt. Die Antragsteller haben sich mit ihrer Beschwerde (Aktenzeichen 1 BvR 905/00) gegen die Erhöhung der Mineralölsteuer zum 1. April 1999, sowie jeweils zum 1. Januar der Jahre 2000 bis 2003 um jeweils 3,7 Cent gewandt. Die Beschwerde richtet sich auch gegen die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Verkehrsträgern sowie gegenüber Unternehmen des produzierenden Gewerbes, denen Steuervergünstigungen gewährt werden, wenn es sich um besonders energieintensive Betriebe handelt. Darin sehen die Transportunternehmen den Gleichheitsgrundsatzes, die Berufsfreiheit und das Eigentumsrecht verletzt. Die fünf Betriebe finden überdies, dass das Verkehrsgewerbe durch das Ökosteuergesetz diskriminiert würde. Das Gericht hat im Vorfeld der mündlichen Verhandlung, in der auch die Verfassungsbeschwerde der Kühlhausunternehmen (Aktenzeichen 1 BvR 1748/99) verhandelt wird, 40 Verbänden und Institutionen Gelegenheit zur Äußerung gegeben. 14 davon haben ihre Stellungnahmen abgegeben. (vr/mp)
Ökosteuergesetz wird verfassungsrechtlich überprüft
Fünf Transportunternehmen haben gegen Ungleichbehandlung geklagt