Brüssel. Im Oktober will die EU-Kommission einen zweiten Richtlinienvorschlag zur Liberalisierung der Hafendienste vorlegen. Der erste scheiterte Ende vorigen Jahres, nachdem das Europäische Parlament einen bereits mit dem EU-Ministerrat erreichten Kompromiss mit knapper Mehrheit ablehnte. Damit wurde das gesamte Projekt nach fast dreijährigen Verhandlungen gekippt. Hauptgrund war die Befürchtung, dass die Sicherheit in den Häfen durch zum Be- und Entladen weniger geschultes und billigeres Personal stark verschlechtert wird. Die Abfertigung der Schiffe sollte laut Gesetzentwurf den Bordbesatzungen vorbehalten sein. Der neue Vorschlag sieht vor, dass sowohl die Schiffsbesatzung als auch eigenes Landpersonal die Abfertigung vornehmen kann. Entlohnt werden muss allerdings nach den Tarifkategorien der örtlichen Hafenarbeiter. Gelten soll die Richtlinie für alle EU-Häfen, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens 1,5 Millionen t Güter jährlich umgeschlagen haben. (dw)
Neuer Versuch zur Marktöffnung der Hafendienste
EU-Richtlinie regelt den Personaleinsatz bei der Abfertigung von Schiffen und sieht die Ebntlohnung nach örtlichen Tarifen vor