Auf die Mehrwegquote als auslösendes Element für die Pfandpflicht wird künftig verzichtet. Ob ein Getränk mit Dosenpfand verkauft werden muss oder nicht, richtet sich nun nach der Umweltverträglichkeit der Verpackung und nicht mehr nach dem Inhalt. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel und so genannte Standbodenbeutel. Eine Inhaltsbezogene Ausnahmen gibt es außerdem für Frischmilch und Milchmischgetränke, Sekt, Spirituosen, Wein und so genannte diätetische Lebensmittel wie Babynahrung. Sie bleiben unbepfandet. Die Verordnung bedarf der Beteiligung des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates bevor sie verkündet werden kann. Unabhängig vom Fortgang der Novelle sind Handel und Industrie laut Bundesregierung in der Pflicht, die Einrichtung eines bundesweiten Pfand-/Rücknahme-Systems weiter voranzutreiben. Sie hätten dem Bundesumweltminister im Dezember 2002 zugesagt, dass dieses bereits nach geltendem Recht erforderliche System spätestens zum 1. Oktober 2003 installiert sein wird. Nach einigen Unstimmigkeiten haben nun Teile der Getränkewirtschaft diese Zusage erneuert. Ernährungsindustrie und Handel werden unter Federführung der Unternehmen Lekkerland-Tobaccoland und Spar ein für alle Anbieter offenes Rücknahmesystem für bepfandete Einweggetränkeverpackungen aufbauen In der ersten Ausbaustufe ist derzeit mit einer Beteiligung von rund 100.000 Verkaufsstellen bundesweit zu rechnen. Die Metro AG und andere Handelshäuser hingegen haben angekündigt, künftig Getränke in Deutschland nur noch in Mehrwegverpackungen und in pfandfreien Einwegverpackungen anbieten zu wollen. Einwegflaschen und Dosen mit Pfandzuschlag werden aus dem Sortiment genommen.
Neue Verpackungsverordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat die Novellierung der Verpackungsverordnung beschlossen. Kern der Neuregelung ist, dass Pfand künftig unabhängig vom Inhalt auf alle Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen oder Glas- und Kunststoffflaschen erhoben wird.