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Neue Normung für Transportbehälter im Kombinierten Verkehr

05.11.2010 09:55 Uhr
Neue Normung für Transportbehälter im Kombinierten Verkehr
Bislang müssen Besitzer eines für den KV genutzten Behälters jede Ladeeinheit individuell bei einer Bahn oder einem KV-Unternehmen kodifizieren lassen
© Foto: DB AG/Michael Neuhaus

Neue Behälter des Kombinierten Verkehrs sollen künftig mit einem Zulassungszertifikat und einem Profilkode versehen werden

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Brüssel. Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat sich auf einen neuen Kodifizierungscode für Transportbehälter geeinigt, die im Kombinierten Verkehr (KV) eingesetzt werden. Außerdem sollen Hersteller bereits bei der Auslieferung die betroffenen Behälter mit einem Zulassungszertifikat und einem Profilkode versehen, der während der gesamten Lebensdauer der Ladeeinheit gleich bleibt. KV-Vertreter sehen in dieser Entscheidung einen wichtigen Modernisierungsschritt und versprechen sich Erleichterungen für die Entwicklung ihrer Branche.

Bislang müssen Besitzer eines für den KV genutzten Behälters jede Ladeeinheit individuell bei einer Bahn oder einem KV-Unternehmen kodifizieren lassen, wie die Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße (UIRR) in einer Pressemitteilung erklärt. Laut der jetzt beschlossenen und überarbeiteten Norm EN13044 zur Kennzeichnung intermodaler Ladeeinheiten (ILU) wird diese Kodifizierung vereinheitlicht. Sie wird bereits vom Hersteller des Behälters vorgenommen. Zudem soll die neue Ziffern- und Zahlenabfolge es Logistikunternehmen ermöglichen, ihre Ladeeinheiten nach eigenen Kriterien durchzunummerieren.

Eine Eigentümeridentifizierung ist ebenfalls bei der Kennzeichnung der KV-Wechselbehälter und Sattelauflieger vorgesehen. Diese Identifizierung soll ähnlich funktionieren wie bei der Kennzeichnung von Seecontainern. Für diese gibt es bereits den so genannten BIC-Code. Mit ihm soll der ILU-Code kompatibel sein.

Ab Juli 2011 will die UIRR nach einer Informationskampagne über die neuen Kodifizierungs-Normen diesen kompatiblen ILU-Code vergeben, der auch von Bahnunternehmen ausgegeben werden soll. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen ab Juli 2014 Bahnen und UIRR Gesellschaften nur noch Ladeeinheiten mit BIC- oder ILU-Code akzeptieren. Das neue Kodifizierungsschild nach der Norm EN13044 muss ab Juli 2019 verpflichtend auf allen Ladeeinheiten angebracht sein, die für den KV genutzt werden. (kw) 

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