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Mindestlohn: Postkonkurrenten bieten Tarifgespräche an

02.11.2007 17:31 Uhr

Angebot zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zielt auf niedrigere Mindestlöhne

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Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft für Wettbewerb im Postmarkt hat den Gewerkschaften „die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über Mindestlöhne für den Postsektor“ angeboten. Dies teilte die Aktionsgemeinschaft, in der die Konkurrenten der Deutschen Post organisiert sind, heute in Berlin mit. Sie beschäftigen nach eigener Darstellung mehr als 250.000 Arbeitnehmer. Das Angebot zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zielt darauf, niedrigere Mindestlöhne als die bereits vereinbarten zu erreichen. Diese sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) allgemeinverbindlich werden. Nach Meinung der Postkonkurrenten würde „durch die Einführung eines unrealistisch hohen Mindestlohns im Briefmarkt das staatliche Briefmonopol faktisch fortgesetzt“. Dies gefährde „über 50.000 Arbeitsplätze bei neuen Brief- und Zustelldiensten und über 200.000 Arbeitsplätze im Handel, bei Speditions- und Logistikunternehmen und in vielen anderen Branchen“, warnte der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster. Unterdessen hat Bundesarbeitsminister Müntefering den Verordnungsentwurf über die Erweiterung des Entsendegesetzes um die Branche der Briefdienstleister vorgelegt. Dies ist Voraussetzung für einen branchen-verbindlichen Mindestlohn. Die Verordnung umfasse nur Arbeitnehmer, die mit der Beförderung, das heißt dem Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern, von Briefsendungen für Dritte beschäftigt sind, heißt es in dem Entwurf. In einem Schreiben an die Fraktionen von Union und SPD bekräftigte Müntefering seine Auffassung, dass der vereinbarte Post-Mindestlohn die Tarifbindung von 50 Prozent der Beschäftigten erfüllt. Er verweist dazu auf Marktuntersuchungen der Bundesnetzagentur, wonach die Post-Wettbewerber auf einen Anteil von 24 Prozent kommen. Müntefering weist darauf hin, dass bei den Postkonkurrenten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze „eher die Ausnahme“ seien. Niemand könne an einem „Verdrängungswettbewerb zwischen sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung“ interessiert sein. Der vorliegende Mindestlohn-Tarifvertrag könne nach Aufnahme der Briefdienstleistungen ins Entsendegesetz „durch Rechtsverordnung erstreckt werden, ohne dass es auf die Erfüllung einer 50-Prozent-Quote ankommt“. (dpa/sb)

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