Mehr Rechte für Bahnreisende

24.04.2009 17:22 Uhr

Bahnreisende sollen bei größeren Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte bekommen

Berlin. Bahnreisende bekommen bei größeren Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte: ab Sommer können sie sich den Fahrpreis zu einem Viertel erstatten lassen, wenn die Verspätung im Nah- und Fernverkehr mindestens 60 Minuten beträgt. Bei mindestens zwei Stunden Verzögerung gibt es immerhin die Hälfte. Den erstmaligen Rechtsanspruch darauf beschloss der Bundestag am Freitag gegen die Oppositions-Stimmen von Linksfraktion, FDP und Grünen. Zeichnet sich im Nahverkehr eine Verspätung von 20 Minuten ab, sollen die Fahrgäste ohne Aufpreis in teurere IC- oder ICE-Wagen umsteigen dürfen. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ist eine kostenlose Hotelunterkunft anzubieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird. Wenn nachts in der Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr zu haben sind, können die Betroffenen auch auf ein Taxi umsteigen. Dann können bis zu 80 Euro abgerechnet werden. Zuvor wollte die Regierung nur 50 Euro zugestehen. Bei Zeitfahrkarten wie der Bahncard 100 ist die Verpflichtung der Bahn nicht mehr so eindeutig: Hier verlangt die Regierung ohne Konkretisierung eine „angemessene Entschädigung“. Bisher sind die Fahrgäste auf die Kulanz der Bahn angewiesen, die freiwillig nur 20 Prozent des Preises in Gutscheinen verrechnet. Bei Zustimmung im Bundesrat erwartet die Regierung den Start der neuen Regelung - nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt etwa im Zeitraum Juli/August. Es handelt sich um den Vorgriff auf eine am 3. Dezember wirksam werdende EU-weite Regelung, von der die deutsche in einigen Punkten nur leicht abweichen darf. Allerdings ist die Zustimmung des Bundesrates am 15. Mai noch nicht sicher. Über dessen Forderung nach einer 25-Prozent-Erstattung bereits ab 30 Minuten Verspätung hatte sich die Koalition bei ihrem kürzlichen Kompromiss hinweggesetzt. Ein Vermittlungs-Verfahren ist nicht ganz ausgeschlossen. (dpa/pi)

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