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Lokführer dürfen wieder streiken

16.07.2007 10:37 Uhr

Arbeitsgericht hebt bundesweites Streikverbot auf: Gewerkschaft der Lokführer will vor weiteren Streikmaßnahmen Tarifverhandlungen abwarten

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Mainz. Die Lokführergewerkschaft GDL darf wieder zu Warnstreiks aufrufen. Das Mainzer Arbeitsgericht hob am Samstag das bundesweite Verbot für Warnstreiks bei der Bahn im Güter-, Regional- und Fernverkehr auf. Damit setzte sich die GDL erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung zur Wehr. Das Gericht hatte am vergangenen Dienstag zunächst der Deutschen Bahn Recht gegeben und den Arbeitskampf als unzulässig bezeichnet. Die GDL kündigte an, mindestens bis Montag kommender Woche (23. Juli) auf Warnstreiks zu verzichten. Nach Angaben des Arbeitsgerichts sind die bei der ersten Mainzer Gerichtsentscheidung beanstandeten Abschnitte aus dem GDL-Entwurf für einen Tarifvertrag für das Fahrpersonal inzwischen herausgenommen worden. Mittlerweile gebe es andere Streikziele, die die Gewerkschaft noch nicht zum Inhalt eines Arbeitskampfes gemacht habe, urteilten die Richterinnen zum Abschluss eines mehr als sieben Stunden langen Prozesstages. „Wir haben alles, was der Friedenspflicht unterliegt, rausgenommen“, sagte der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell. Er betonte auch vor Gericht, dass die GDL nach wie vor einen „eigenständigen Tarifvertrag“, mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten für das Fahrpersonal fordere. Die Gewerkschaft hatte am vergangenen Dienstag zum zweiten Mal bundesweit den Bahnverkehr mit Warnstreiks stark beeinträchtigt. Die Gewerkschaft hält nach den Worten von Schell daran fest, dass die Arbeit bis zu den Gesprächen mit der Bahn am Donnerstag nicht niedergelegt wird. „Und es wird auch am Freitag nichts geben, weil wir zugesagt haben, Warnstreiks 24 Stunden vorher anzukündigen.“ Es sei zudem klar, dass auch am Samstag und am Sonntag keine Warnstreiks der GDL geplant seien, fügte Schell hinzu. Zu den Gesprächen mit der Bahn in der kommenden Woche äußerte er sich sehr skeptisch: „Mein Optimismus ist so tief gehängt, wie man einen Brotkorb nicht tiefer hängen kann.“ (dpa)

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