Wunstorf. Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmittelprodukten wird durch die EU-Verordnung 178/2002 gefordert. Diese Verordnung tritt ab Anfang 2005 in Kraft. Des Weiteren wird es um das Thema Standardsoftware versus Individuallösung im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) und Industrieunternehmen gehen. Zudem bilden die durch Sortimentsbildung neu erzeugten Produkte mit unterschiedlichen Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten einen weiteren Schwerpunkt. Die Rückverfolgung kann dabei ab dem Fertigungsprozess durch die Erzeugung eines EAN128-Barcodes-Labels oder ab Grenzübergang vom importierter Ware in den EU-Raum beginnen.
Logimat 2005: Lösungen für die Produktrückverfolgung
Lösungen für die Produktrückverfolg bilden einen Schwerpunkt des Auftritts des Software- und Beratungshauses Coglas auf der Logistikmesse Logimat 2005, die vom 1. bis 3. Februar 2005 in Stuttgart stattfindet.