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Lkw-Maut: Güterbahnen fordern Nachbesserung

04.10.2023 09:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bahn_Schieneninfrastruktur_Bagger
Im Güterverkehr gebe es auf der Schiene und bei den Verladeeinrichtungen einen gewaltigen Nachholbedarf, betont der Verband Die Güterbahnen
© Foto: Deutsche Bahn AG/Stefan Wildhirt

Die durch die Neuregelung der Lkw-Maut zu erwartenden Mehreinnahmen sollen zweckgebunden für den Ausbau der Schieneninfrastruktur für den Gütertransport verwendet werden.

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Der Verband „Die Güterahnen“ hat für die Detailverhandlungen bei der Lkw-Maut vorgeschlagen, eine Bindung der Mehreinnahmen für die Modernisierung des Gütertransports zu berücksichtigen. „Die Ampel-Koalition muss jetzt diesen wichtigen Schritt in Richtung Kostenwahrheit im Güterverkehr und Modernisierung der Infrastrukturfinanzierung gehen“, sagte Güterbahnen-Geschäftsführer Peter Westenberger vor der kommenden Sitzungswoche des Parlaments.

Die Güterbahnen fordern, dass „im § 11 des Gesetzes verpflichtend die Hälfte der Mehreinnahmen für die Schieneninfrastrukturfinanzierung und dort für Vorhaben mit besonderem Nutzen für den Güterverkehr“ gebunden werden müsse. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 seien beide Bedingungen nicht erkennbar umgesetzt.

Westenberger verwies darauf, dass die Schweiz bei der Einführung ihrer Schwerverkehrsabgabe 2001 genau dieses Versprechen der verladenden Wirtschaft und den Pkw-Fahrern gegeben hatte und damit Erfolge produziert habe. Auf dem somit ausgebauten Schienennetz seien heute „im Alpentransit über 75 Prozent der Güter auf der Schiene“, so die Güterbahnen.

„Im Güterverkehr gibt es auf der Schiene und bei den Verladeeinrichtungen einen riesigen Nachholbedarf. Wir brauchen außerdem auf vielen Verbindungen das dritte und vierte Gleis statt der siebten bis zehnten Autobahnspur“, sagte Westenberger. Bei der Straße gebe es ausreichend mit Erhalt und Reparaturen zu tun. Und wenn weitere Mittel für den Ausbau des Personennahverkehrsangebots benötigt werden, „dann müssen die Mittel aus dem Straßenpersonenverkehr kommen und nicht von der verladenden Wirtschaft.“

Ab 2025 sollten die Mittel sofort in den vorgeschlagenen Schieneninfrastrukturfonds geleitet werden, um die Beträge gegen Zweckentfremdung im allgemeinen Bundeshaushalt abzusichern und der Bau- und Bahnindustrie die nötige Planungssicherheit zu geben.

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