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Lkw-Maut Belgien: Wallonie wegen zu strenger Strafen verurteilt

24.04.2023 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Lkw auf der A 57 passiert ein Mautfahrzeug der LKW Maut
Es sei bereits das dritte Mal, dass die wallonische Region wegen dieser Vorwürfe verurteilt wurde (Symbolbild)
© Foto: ollo/ iStock

Geklagt hatte der belgische Unternehmerverband für Straßengütertransport UPTR. Laut UPTR käme es regelmäßig vor, dass bereits beim Verdacht auf Betrug bei der Lkw-Maut die Fahrzeuge von den Kontrolleuren an der Weiterfahrt gehindert würden.

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Ein Gericht im belgischen Namur hat die südbelgische Region Wallonie wegen zu strenger Strafen beim Verdacht auf Lkw-Mautbetrug verurteilt. Die Maßnahmen der Kontrolleure der zuständigen Steuerbehörde seien unverhältnismäßig, berichtet das belgische Fachmagazin „Transportmedia“ über das Urteil. Es sei bereits das dritte Mal, dass die wallonische Region wegen dieser Vorwürfe verurteilt wurde.

Geklagt hatte der belgische Unternehmerverband für Straßengütertransport UPTR. Laut UPTR käme es regelmäßig vor, dass bereits beim Verdacht auf Betrug bei der Lkw-Maut die Fahrzeuge von den Kontrolleuren an der Weiterfahrt gehindert würden. Um weiterfahren zu dürfen, müssten die Fahrer direkt und vor Ort die ihnen auferlegte Strafzahlung begleichen. „In diesem Moment ist ein Betrug aber noch nicht nachgewiesen und kann angefochten werden“, begründete UPTR seine Klage.

Als Grundlage führt der Verband Passagen aus dem politischen Erlass an, mit dem die Lkw-Maut 2015 in der Wallonie eingeführt wurde. Darin wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, bei einem ersten Verdacht auf Mautbetrug eine Strafe in Höhe von bis zu 250 Euro zu verhängen. Ausdrücklich wird jedoch hingewiesen, dass die Kontrolleure die sofortige Zahlung der Strafe und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nicht verlangen dürfen. Strafen beim Vergehen gegen die Mautvorschriften müssten immer von einem Strafrichter beurteilt werden.

„Die Verwaltung der Wallonie wird – für sie schmerzlich – mit großer Nachdrücklichkeit an die demokratischen Spielregeln erinnert“, kommentiert UPTR-Geschäftsführer Michaël Reul das Gerichtsurteil. Man müsse sich mittlerweile aber auch die Frage stellen, wie oft die Regionalabgeordneten der Wallonie noch auf das rechtswidrige Verhalten ihrer Kontrollbehörden hingewiesen werden müssten, bevor sich ein Untersuchungsausschuss im Parlament mit der Angelegenheit beschäftigen wird.

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KOMMENTARE


Frank Krieger

24.04.2023 - 22:25 Uhr

Die deutschen Spediteure und Transporteure sollen sich doch Mal an die eigene Nase fassen. Der gleiche Betrug findet tagtäglich hier in Deutschland statt. Alle suchen händeringend Fahrer, und alle wissen, wenn sie mit Zuwenig Geld winken, kommt garnicht Mal einer. Also wird vordergründig mit einem Festgehalt geworben, welches bei Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in ungefähr dem Tariflohn entspricht. Dann wird versucht, dem neuen Fahrer mit allerlei Argumenten versucht, eine Betriebspraxis aufzuzwingen, bei der jeder Zeitraum, innerhalb dessen der Lkw steht, also an der Rampe bei Beladung und Entladung ( Arbeitszeit ), bei offenen Wartezeiten ( Arbeitszeit ), beim Tanken ( Arbeitszeit), auf dem Tacho als Pause und Bereitschaft eingestellt werden soll. Angeblich hat das Tradition, angeblich machen das alle anderen Kollegen auch, angeblich kann anders die Firma kein Geld verdienen, und da wird ja auch ihr Gehalt von bezahlt. Und natürlich soll der Fahrer, der das eigentlich selbst zu entscheiden hat, ob er sich fit genug fühlt, nach weniger als 11 Std. Ruhezeit weiterzufahren, durch Direktive der Firma dreimal pro Woche die Ruhezeit auf neun Std. Verkürzen. Und meistens kommt man dann auch immer erst samstags nach Hause. Auf die Art kommen dann schnell Arbeitsstundensalden zusammen, welche als Divisor des gezahlten Festgehalts den Tariflohn auf ein Level unterhalb des Mindestlohns schrumpfen lassen..... Fazit..... Schafft endlich die Bereitschaftszeit ab, um solchen Praktiken die Grundlagen zu entziehen.


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