Paris. In Frankreich können demnächst die Lenk- und Ruhezeiten über drei, im Falle gesonderter Betriebsvereinbarungen auch vier Monate berechnet werden. Bisher ging das nur für einen Monat. Dies besagt eine Verordnung, mit der der Pariser Ministerrat die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat. Die Regelung betrifft sämtliche Aktivitätsbereiche inklusive Stückgut und Geldtransporte. Ermöglicht wird den Unternehmen damit einerseits, in Zeiten erhöhter Aktivität ihr Fahrpersonal zu Mehrarbeit zu verpflichten. Zum anderen können sie zugleich die Überstundenforderungen reduzieren. Die Gewerkschaften lehnen die Lockerung der bisherigen Regelung ab klagen dagegen vor dem Conseil d`Etat, dem obersten Verwaltungsgericht des Landes. Der führende Gewerbeverband TLF sieht darin dagegen einen „ersten Schritt in Richtung einer sozialen Harmonisierung in Europa“. Der soziale Status quo werde damit nicht in Frage stellt. Die neue Regelung verschaffe den Unternehmen mehr Bewegungsspielraum, öffne den Weg für Betriebsvereinbarungen und verbessere ihre Wettbewerbsfähigkeit. (jb)
Lenk- und Ruhezeiten: Frankreich setzt EU-Richtlinie um
Die Zeiten lassen sich nun für mehrere Monate kalkulieren, Gewerkschaften haben bereits Klage eingereicht