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Lang-LKW: BGL und ADAC fordern moderate Längenanpassung

01.07.2011 08:00 Uhr
Lang-LKW: BGL und ADAC fordern moderate Längenanpassung
Derzeit allgemein zulässiger Sattelauflieger und zwei 20-Fuß-Container (Maße in mm) 
© Foto: BGL

BGL und ADAC fordern eine moderate Anhebung der allgemein zulässigen Sattelzuglängen auf 17,85 Meter / Eine generelle Zulassung von Lang-LKW mit 25,25 Meter lehnen beide Verbände ab

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Frankfurt/München. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) fordern der Transport- und Speditionsverband BGL und der Automobilclub ADAC eine moderate Anhebung der allgemein zulässigen Längen von Sattelzügen (Das Schreiben liegt der VerkehrsRundschau-Redaktion vor). Eine Zulassung von Lang-LKW mit 25,25 Meter für das gesamte Straßennetz lehnen die beiden Verbände hingegen ab.

Konkret fordern BGL und ADAC eine Verlängerung von Sattelanhängern um 1,35 Meter (inklusive 5 cm Kombinationstoleranz). Dies hätte eine neue zulässige Zuggesamtlänge von 17,85 Meter zur Folge. Sattelzüge könnten so mit zwei Wechselbrücken von Typ BDF C745 oder auch mit den in der Seefahrt immer häufiger vorkommenden 45- beziehungsweise 48-Fuß-Containern beladen werden. Diese Maßnahmen führen laut BGL und ADAC zu einer höheren Effizienz beim Transport standardisierter Behältnisse per LKW, Bahn und Schiff. „Eine solche maßvolle Verlängerung stünde außerdem nicht im Widerspruch zur Verkehrssicherheit und zur Schonung der Infrastruktur", heißt es in dem am 29. Juni verfassten Schreiben. Die allgemein zulässige Länge von Gliederzügen von 18,75 Meter sowie die maximal Höhe von vier Metern wollen die beiden Verbände hingegen unverändert lassen. Auf das Thema zulässige Gesamtgewichte wird in dem Schreiben an den Bundesverkehrsminister nicht eingegangen.

Eine allgemeine Zulassung auf dem deutschen Straßennetz von Lang-LKW mit von NFZ- und Logistikverbänden geforderten 25,25 Meter Länge lehnen ADAC und BGL in ihrem gemeinsamen Positionspapier hingegen ab. „Bei Fahrzeugkombinationen, die über das neue Maß von 17,85 Meter für Sattelzüge beziehungsweise 18,75 Meter für Gliederzüge hinaus gehen, ist zu erwarten, dass diese für das Straßenverkehrsnetz in seiner Gesamtheit nicht geeignet sind und Gefahren für die Verkehrssicherheit bedeuten können. Solche Fahrzeuge sollen deshalb auch weiterhin nicht generell zum Verkehr, insbesondere auf allen Straßen, zugelassen werden", schreiben BGL und ADAC an Bundesverkehrsminister Ramsauer.

Die Lang-LKW, die auch im für dieses Jahr geplanten Feldversuch der Bundesregierung getestet werden sollen, sind nach Auffassung der beiden Verbände nur auf geeigneten Verbindungen zuzulassen. Hierzu zählen BGL und ADAC Fahrten zwischen Seehäfen, Kombibahnhöfen, Binnenhäfen und Logistikzentren. In dem geplanten Feldversuch sollten unabhängige Gutachter klären, welche Anforderungen an solche Fahrrouten zu stellen sind. Ebenso seien die Fragen der Verkehrssicherheit sowie die Anforderungen an die eingesetzten Fahrer und Fahrzeuge wissenschaftlich zu untersuchen.

Der BGL scheint damit den ADAC in vielen Kernpunkten von seinem zuletzt im März veröffentlichten Positionspapier zu Längen und Gewichten von Lastkraftwagen überzeugt zu haben. In diesem Papier hatte der BGL schon damals eine Verlängerung von Sattelaufliegern um 1,35 Meter gefordert. In dem damaligen Papier sprach sich der BGL aber auch für eine Motorwagen-Sattelanhängerkombination mit 26,50 Meter Länge sowie eine Erhöhung des zulässiges Gesamtgewichtes auf 46 Tonnen (bei sechs Achsen) aus. Diesen beiden Vorschlägen hat der ADAC anscheinend nicht zugestimmt. (ak) 

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KOMMENTARE


heinrich doll

01.07.2011 - 12:17 Uhr

der verlängerte sattelauflieger wäre auf jeden fall sinnvoll und wirdden strassenverkehr nicht beeinflussen.man sollte jedoch hier auf eine 3-achs-sattelzugmaschine gehen damit dieachslastüberschreitung der antriebsachse nicht permanent der fall ist undsomit könnte man bei einem 6-achs-sattelzug ohne weiteres auf 46 to gesamtgewicht erhöhen.-


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