Länder geben Blockade bei Diesel-PKW-Förderung auf

14.08.2006 09:31 Uhr
Rußpartikelfilter sollen steuerlich gefördert werden
© Foto: ddp

Autofahrer, die gebrauchten Diesel-PKW mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, sollen steuerlich um 330 Euro entlastet werden

Berlin/München. Autofahrer, die ihren gebrauchten Diesel-PKW zum Schutz der Umwelt mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, sollen nach dem Willen der Bundesländer steuerlich um 330 Euro entlastet werden. Wer solche Fahrzeuge bis zur aktuellen Euronorm nicht nachrüstet, soll dagegen einen KFZ-Steuerzuschlag je nach Motorhubraum zahlen. Auf dieses Alternativmodell zu dem des Bundes haben sich die Länder verständigt, wie Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) gestern bestätigte. Die Entlastung ist um 30 Euro höher als nach dem Modell des Bundes, das die Länderfinanzminister vor Wochen verworfen hatten. Außerdem soll sie nicht rückwirkend für Nachrüstungen in 2006 und bis 2008 gewährt werden, sondern im Zeitraum von 2007 bis 2009. Damit scheint nach Expertenangaben Bewegung in die Gesetzgebung zu kommen und ein Durchbruch möglich zu sein, nachdem auch die Finanzminister grünes Licht signalisiert haben. Die Federführung hatten Bayern und das SPD-geführte Rheinland-Pfalz. Grundsätzliche Übereinstimmung gebe es bereits auch mit dem Bundesumweltministerium, betonte Schnappauf. Dessen Chef, Sigmar Gabriel, äußerte sich dagegen zunächst zurückhaltend, sicherte aber eine schnelle Prüfung zu. Nach dem Ländermodell soll die Steuerförderung von 330 Euro für die Nachrüstung von Altfahrzeugen bis zur derzeitigen EU-Emissionsnorm 4 gelten, deren Schadstoffe um bis zu 50 Prozent verringert werden. Die Gegenfinanzierung durch die nicht nachrüstenden Autobesitzer erfolge nicht pauschal wie beim Bundesmodell, sondern nach Hubraum - und zwar mit 1,60 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. „Für ein 2-Liter-Dieselauto bedeutet das 32 Euro im Jahr KFZ-Steuermehrbelastung.“ Ausgenommen seien Autos mit der modernsten Abgastechnik der Euro-Stufe 5, die in der EU verbindlich erst 2010 eingeführt werden soll. „Damit gibt es zugleich einen mittelbaren Anreiz, solche Autos zu kaufen.“ Die Länder sehen ihr Modell im Gegensatz zu den Plänen der Bundesregierung als aufkommensneutral. „Es ist ein großer Verdienst der Finanzminister der Länder, dass sie bereit sind, die Förderung in den ersten drei Jahren vorzufinanzieren“, sagte Schnappauf. Erst im Jahr 2010 werde sich die Rechnung durch Mehreinnahmen bei der KFZ-Steuer ausgleichen. Ein vom Bund vorgesehener Malus von 300 Euro für Neufahrzeuge falle nach dem Ländermodell ebenso weg wie ein pauschaler Zuschlag für nicht nachgerüstete Alt-PKW. Die Hubraumförderung sei umweltgerechter: „Wer ein großes Fahrzeug fährt und nicht nachrüstet, hat eine höhere Belastung als ein kleines.“ Die Pläne sind laut Schnappauf Teil eines Gesamtkonzepts zur Minimierung der Feinstaubbelastung in den Städten: Für PKW-Besitzer solle es eine steuerliche Förderung für Altfahrzeuge geben. Gewerbetreibende bekämen über eingeschränkte Zufahrtsrechte in städtischen Umweltzonen (Kennzeichungsverordnung mit Autoplaketten) einen Anreiz zur Anschaffung umweltfreundlicher Lieferwagen. Und für große LKW ab zwölf Tonnen solle die Maut abhängig vom Schadstoffausstoß weiter gespreizt werden. Das bedeute weniger Autobahngebühr bei sauberer LKW-Technologie. (dpa/tz) Berlin/München. Autofahrer, die ihren gebrauchten Diesel-PKW zum Schutz der Umwelt mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, sollen nach dem Willen der Bundesländer steuerlich um 330 Euro entlastet werden. Wer solche Fahrzeuge bis zur aktuellen Euronorm nicht nachrüstet, soll dagegen einen KFZ-Steuerzuschlag je nach Motorhubraum zahlen. Auf dieses Alternativmodell zu dem des Bundes haben sich die Länder verständigt, wie Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) gestern laut der Deutschen Presseagentur (dpa) bestätigte. Die Entlastung ist um 30 Euro höher als nach dem Modell des Bundes, das die Länderfinanzminister vor Wochen verworfen hatten. Außerdem soll sie nicht rückwirkend für Nachrüstungen in 2006 und bis 2008 gewährt werden, sondern im Zeitraum von 2007 bis 2009. Damit scheint nach Expertenangaben Bewegung in die Gesetzgebung zu kommen und ein Durchbruch möglich zu sein, nachdem auch die Finanzminister grünes Licht signalisiert haben. Die Federführung hatten Bayern und das SPD-geführte Rheinland-Pfalz. Grundsätzliche Übereinstimmung gebe es bereits auch mit dem Bundesumweltministerium, betonte Schnappauf. Dessen Chef, Sigmar Gabriel, äußerte sich dagegen zunächst zurückhaltend, sicherte aber eine schnelle Prüfung zu. Nach dem Ländermodell soll die Steuerförderung von 330 Euro für die Nachrüstung von Altfahrzeugen bis zur derzeitigen EU-Emissionsnorm 4 gelten, deren Schadstoffe um bis zu 50 Prozent verringert werden. Die Gegenfinanzierung durch die nicht nachrüstenden Autobesitzer erfolge nicht pauschal wie beim Bundesmodell, sondern nach Hubraum - und zwar mit 1,60 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. „Für ein 2-Liter-Dieselauto bedeutet das 32 Euro im Jahr KFZ-Steuermehrbelastung.“ Ausgenommen seien Autos mit der modernsten Abgastechnik der Euro-Stufe 5, die in der EU verbindlich erst 2010 eingeführt werden soll. „Damit gibt es zugleich einen mittelbaren Anreiz, solche Autos zu kaufen.“ Die Länder sehen ihr Modell im Gegensatz zu den Plänen der Bundesregierung als aufkommensneutral. „Es ist ein großer Verdienst der Finanzminister der Länder, dass sie bereit sind, die Förderung in den ersten drei Jahren vorzufinanzieren“, sagte Schnappauf. Erst im Jahr 2010 werde sich die Rechnung durch Mehreinnahmen bei der KFZ-Steuer ausgleichen. Ein vom Bund vorgesehener Malus von 300 Euro für Neufahrzeuge falle nach dem Ländermodell ebenso weg wie ein pauschaler Zuschlag für nicht nachgerüstete Alt-PKW. Die Hubraumförderung sei umweltgerechter: „Wer ein großes Fahrzeug fährt und nicht nachrüstet, hat eine höhere Belastung als ein kleines.“ Die Pläne sind laut Schnappauf Teil eines Gesamtkonzepts zur Minimierung der Feinstaubbelastung in den Städten: Für PKW-Besitzer solle es eine steuerliche Förderung für Altfahrzeuge geben. Gewerbetreibende bekämen über eingeschränkte Zufahrtsrechte in städtischen Umweltzonen (Kennzeichungsverordnung mit Autoplaketten) einen Anreiz zur Anschaffung umweltfreundlicher Lieferwagen. Und für große LKW ab zwölf Tonnen solle die Maut abhängig vom Schadstoffausstoß weiter gespreizt werden. Das bedeute weniger Autobahngebühr bei sauberer LKW-Technologie. (dpa/tz)

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