Wer durch ein unnötiges und riskantes Bremsmanöver – das so genannte Ausbremsen – einen Unfall unter den nachfolgenden Fahrzeugen verschuldet, haftet für den dabei eintretenden Schaden. Das Landgericht München sprach einem Motorradfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, weil drei Fahrzeuge vor ihm ein Fahrzeugführer seinen Hintermann ausbremsen wollte. Die folgenden Fahrzeuge mussten ebenfalls scharf abbremsen, und dabei kam der Motorradfahrer zu Fall. Der Geschädigte musste allerdings 1/3 seines Schadens selbst tragen, weil er nicht genügend Sicherheitsabstand gehalten hatte. (pop/aru) Landgericht München Urteil vom 7. August 2006 Aktenzeichen: 17 O 2088/05
Kurz und bündig: Das Verkehrsrechtsurteil
Wer den Hintermann ausbremst, muss zahlen