Veruntreut ein Arbeitnehmer fünf Euro am Arbeitsplatz, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung. Dies gilt selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Arbeitnehmer wegen Geringfügigkeit einstellt. (pop/aru) ArbG Frankfurt am Main Urteil vom 23. August 2006 Az. 22 Ca 803/06
Kurz und bündig: Das Arbeitsrechtsurteil
Fünf veruntreute Euro rechtfertigen die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers