Eine GmbH kann per Satzung festlegen, dass ein kündigender Gesellschafter bereits endgültig aus der Gesellschaft ausscheidet, auch wenn seine Abfindung noch nicht ausbezahlt ist. Bundesgerichtshof 30. Juni 2003 Aktenzeichen: II ZR 326/01
Kurz + Bündig: Weggang vor Abfindung
Freie Satzungsgestalltung bei GmbH