Der Vermieter kann seinen Anspruch auf ungekürzte Mietzahlung verwirken, wenn er Mietminderungen seines Mieters über einen längeren Zeitraum hinweg widerspruchslos hinnimmt. Oberlandesgericht Düsseldorf 30. Januar 2003 Aktenzeichen: 10 U 18/02
Kurz+Bündig: Verlorene Miete
Der Vermieter kann seinen Anspruch auf ungekürzte Mietzahlung verwirken, wenn