Verursacht der Kaufinteressent eines Gebrauchtwagens bei einer Probefahrt einen Unfall und entsteht dabei einen wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug, verjähren die Schadensersatzansprüche des Eigentümers in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald das verunfallte Fahrzeug an diesen zurück gegeben wurde, unabhängig davon, ob noch Einzelteile des Wagens verwertbar sind. Landgericht Itzehohe 24. April 2003 Aktenzeichen: 7 O 119/01
Kurz+Bündig: Schnelles Handeln angesagt
Totalschaden bei Probefahrt mit Gebrauchtwagenl