Kommt es infolge eines abrupten Bremsmanövers zu einem Auffahrunfall, haftet nicht in allen Fällen nur der Auffahrende, der den Sicherheitsabstand nicht gewahrt hat. Denn ist der Grund für die plötzliche Bremsung lediglich eine Taube, trifft auch den Vordermann ein Mitverschulden. Amtsgericht Solingen 17. Juli 2003 Aktenzeichen: 10 C 49/03
Kurz+Bündig: Riskant Gebremst
Auffahrunfall infolge eines abrupten Bremsmanövers .