Kurz+Bündig: Regulierter Abzug

08.12.2003 09:46 Uhr

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Meldung eines wirtschaftlichen Totalschadens am versicherten Fahrzeug nicht berechtigt,

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Meldung eines wirtschaftlichen Totalschadens am versicherten Fahrzeug nicht berechtigt, von dem durch einen Sachverständigen ermittelten Brutto-Wiederbeschaffungswert den vollen Mehrwertsteuersatz von derzeit 16% abzuziehen. Vielmehr darf nur ein pauschaler Abzug von 2% erfolgen. Amtsgericht Frankfurt am Main 8. August 2003 Aktenzeichen: 31 C 1139/03 - 23

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