Wem wegen einer erheblichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot droht, kann grundsätzlich nicht erfolgreich mit einem deshalb drohenden Arbeitsplatzverlust argumentieren. Besteht aufgrund einer körperlichen Behinderung allerdings eine nur beschränkte Einsetzbarkeit und liegen damit geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt vor, kann das Fahrverbot unverhältnismäßig sein. Amtsgericht Wittenberg 25. Februar 2003 Aktenzeichen: 2 OWi 961 Js 539/03 (15/03)
Kurz+Bündig: Kein Fahrverbot bei Behinderung
Drohender Arbeitsplatzverlust