Für den Zugang zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein bestimmtes Gesamteinkommen ausschlaggebend. Bei dessen Berechnung sind zwar auch Einkünfte aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen - allerdings unter Abzug des Sparer-Freibetrages. Bundessozialgericht 22. Mai 2003 Aktenzeichen: B 12 KR 13/02 R
Kurz+Bündig: Grenzberechnung bei Familienversicherung
Voraussetzung für den Zugang zur Familienversicherung