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Klimafonds: Bund legt Vorhaben auf Eis

15.11.2023 15:31 Uhr | Lesezeit: 3 min
Förderpgramme Klimaschutz, Geld in Vase mit kleiner Pflanze
Vorhaben, die aus dem KTF finanziert werden sollten, wurden vorübergehend auf Eis gelegt
© Foto: Romolo Tavani/ AdobeStock

Man werde alle zugesagten Verpflichtungen erfüllen, versicherte die Bundesregierung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 als verfassungswidrig eingestuft hat.

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat die Bundesregierung Vorhaben vorübergehend auf Eis gelegt, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten. Das gelte für Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre, mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch, 15. November, in Berlin. „Wir werden umgehend damit beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima-und Transformationsfonds für die Jahre 2024 fortfolgend aufzustellen“, sagte Lindner.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Er nannte als Beispiele für Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds unter anderem die Übernahme der Ökoenergie-Umlage, die Förderung von Gebäudesanierung sowie die Förderung von E-Mobilität inklusive der Ladesäulen-Infrastruktur. Das Urteil kann laut Lindner weitgehende Auswirkungen auf die Haushaltspolitik von Bund und allen Ländern haben. Daher werde es eingehend geprüft, sagte der Bundesfinanzminister.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat vom Bund eine schnelle und rechtssichere Lösung gefordert, damit die Mittel wie geplant verwendet werden können. „Denn der schlechte Zustand etwa des Bahnnetzes zeigt, dass die bisherigen klassischen Finanzierungskonzepte über den Bundeshaushalt nicht funktionieren“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Wir haben uns als Branchenverband stets für eine Fondslösung, wie wir sie aus der Schweiz kennen, ausgesprochen. Deutschland hat enorme Herausforderungen bei der Infrastruktur von Bahn und Bus, für die eine überjährige Finanzierung gewährleistet sein muss, denn die jährliche Mittelzuweisung aus dem Bundeshaushalt ist nicht planungssicher genug.“

Wenn die finanzielle Planungssicherheit nicht vorliege, führe das laut VDV „zu höheren Finanzierungskosten oder sogar ausbleibenden Investitionen“. Daher betonte Wortmann: „Viele Jahrzehnte haben wir die Bus- und Schienen-Infrastruktur in Deutschland auf Verschleiß gefahren, das können wir uns nicht mehr leisten: Sie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, Voraussetzung für den Klimaschutz und muss langfristig finanziert und modernisiert werden.“

Ankündigungen des Koalitionsausschusses noch erreichbar

„Die Regierung muss jetzt nach vorn blicken. Es fällt ein Finanzierungsweg aus, aber die Aufgaben sind alle noch da“, sagte Neele Wesseln, Geschäftsführerin des Verbands „Die Güterbahnen“. Es sei dieselbe Regierung gewesen, die das Zeitalter des Kaputtsparens der Schieneninfrastruktur für beendet erklärt habe, sagte Wesseln.

„Zurückrudern wäre ein Wortbruch mit fatalem Ergebnis für den Standort Deutschland. Die Situation auf dem Schienennetz rechtfertigt außerdem ohne weiteres ein eigenes Sondervermögen, das in einem überjährigen Infrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild gesichert wird. Die Diskussionen darüber dürfen nicht länger aufgeschoben werden.“ Wesseln zeigte sich davon überzeugt, dass mit dem Abbau umweltschädlicher Subventionen und der Priorisierung der Schiene im Verkehrswegeausbau „die Ankündigungen des Koalitionsausschusses aus dem März noch erreichbar“ seien.

DVF sieht Reformbedarf bei Finanzierungsstrukturen

Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF) erklärte: „Wenn jetzt 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds entfallen sollten, dann muss die Bundesregierung für Ausgleich sorgen. Denn eins ist klar: Wir benötigen jeden Euro, um die Zukunftsinvestitionen zu realisieren und die Infrastrukturen zu sanieren, sonst können wir die Klimaziele und die Zukunft unserer Volkswirtschaft abschreiben.“

Es sei richtig, dass das Bundesverfassungsgericht „den Finger hebt und einschreitet, wenn Begründungen für Kreditermächtigungen unzureichend sind, Zuschreibungen zu einzelnen Haushaltsjahren nicht passen und die Schuldenbremse verletzt wird“, sagte Florian Eck, schränkte aber ein: „Allerdings macht die Situation auch deutlich, dass die Finanzierungsstrukturen dringend reformbedürftig sind. Der Instandhaltungsstau bei allen Verkehrsträgern zeigt, wohin unklare Haushaltsperspektiven führen.

Die Bundesregierung muss jetzt gemeinsam mit der Opposition einen echten Deutschlandpakt schmieden, damit die Investitionen in unsere Zukunft abgesichert werden.“ Das brauche „Mut, Transparenz und Beständigkeit statt Stop-and-go“, so der DVF-Geschäftsführer.

Dieser Beitrag wurde am 15. November, 15.31 Uhr aktualisiert.

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