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Strompreispaket: Unternehmensentlastung und Kraftwerksstrategie

15.11.2023 11:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Strommast im Sonnenuntergang
Die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für 2024 soll allen Stromverbrauchern zugutekommen
© Foto: bohbeh/ stock.adobe.com

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 15. November, mit dem Bericht der Bundesregierung zum Strompreispaket befasst, das eine Entlastung von Unternehmen bringen soll.

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Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel (Grünen) erklärte, habe sich die Bundesregierung am 9. November auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen für die nächsten fünf Jahre verständigt, das jetzt „schnellstmöglich umgesetzt werden soll“ berichten die parlamentsnachrichten. Das Entlastungspaket enthält nach Angaben der Busregierung im Wesentlichen drei Punkte.

Zum einen soll die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe für fünf Jahre (in den Jahren 2024 bis 2028) auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,5 EUR/MWh bei gleichzeitiger Erhöhung der Begünstigtenzahl abgesenkt werden. Das zusätzliche Entlastungsvolumen liegt bei rund. 3,25 Milliarden Euro jährlich. Die Steuervergünstigung soll ab 2026 nur gewährt werden, wenn die Finanzierung im Bundeshaushalt abgebildet werden kann.

Zum zweiten soll die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen ausgeweitet und die ergänzende Beihilfe um fünf Jahre verlängert werden. Zudem sind eine Streichung des von den Unternehmen zu tragenden Sockelbetrags und der Wegfall des geltenden Selbstbehalts in Höhe von 1 GWh pro Anlage vorgesehen. Aktuell beträgt der Selbstbehalt rund 39.000 Euro pro Anlage.

Drittens hatte sich die Bundesregierung Anfang Oktober bereits darauf verständigt, die Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 zu stabilisieren. Diese Maßnahme soll allen Stromverbrauchern zugutekommen.

Eine bezahlbare und dekarbonisierte Stromversorgung ist das Ziel

Thema im Ausschuss war auch der Bericht der Bundesregierung zur Kraftwerksstrategie. Die Kraftwerksstrategie ziele darauf ab, bis zum Jahr 2030 in „substanziellem Umfang neue, steuerbare Erzeugungskapazitäten zu schaffen für eine sichere und bezahlbare dekarbonisierte Stromversorgung“, heißt es darin.

Die neuen Wasserstoffkraftwerke würden – zusammen mit Elektrolyseuren und Kavernen - die wichtigen langfristigen Stromspeicher, die in Zeiten von wenig Wind und Sonne einspringen und treibhausgasneutral die Stromversorgung absicherten. Die Kraftwerksstrategie schließe bestehende und neue Instrumente ein.

Zu den neuen Elementen der Kraftwerksstrategie gehörten insgesamt drei neue Ausschreibungen für die Errichtung von Wasserstoffkraftwerken. Dies seien die Ausschreibungen für sogenannte umrüstbare Wasserstoffkraftwerke, Sprinterkraftwerke und Hybridkraftwerke. Die Ausschreibungen für umrüstbare Wasserstoffkraftwerke sollen neuen Wasserstoffkraftwerken den Weg ebnen, die vorübergehend mit Gas betrieben werden können (bisher auch „H2-ready Gaskraftwerke“ genannt).

Gefördert würden sowohl der Neubau von Kraftwerken als auch die Modernisierung bestehender (Erdgas-)Kraftwerke. Diese Kraftwerke müssen jedoch bis spätestens 2035 ihren Betrieb vollständig auf treibhausgasneutralen Wasserstoff umstellen. Insgesamt ist für Neubauten und Umrüstungen ein Ausschreibungsvolumen von 15 GW in den Jahren 2024 bis 2028 vorgesehen, wovon 6 GW für Neubauten reserviert sind. Neben den umrüstbaren Wasserstoffkraftwerken soll auch der Bau von Kraftwerken angereizt werden, die bereits von Beginn an vollständig mit grünem Wasserstoff betrieben werden.

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