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KEP-Dienste benötigen Gemeinschaftslizenz: Was droht bei Verstößen?

07.04.2022 11:30 Uhr
Andreas_Schumann
Andreas Schumann, Vorsitzender des Bundesverbands der Kurier-Express- Post-Dienste (BdKEP) in Berlin
© Foto: BdKEP

Andreas Schumann, Vorsitzender des Bundesverbands für Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), im Interview mit der VerkehrsRundschau über die ab Mai erforderliche gültige Gemeinschaftslizenz.

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Ab 21. Mai 2022 brauchen KEP-Dienste, die Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zGM einsetzen, für grenzüberschreitende Güter- und Kabotageverkehre eine gültige Gemeinschaftslizenz. Ist das eine gute Idee, oder geht das zulasten des schnellen Segments?

Es erschwert für KEP-Dienste im grenzüberschreitenden Verkehr auf jeden Fall den Markteintritt und belastet diese Betriebe mit zusätzlichen Kosten. Die Neuerung kommt für sie aber nicht überraschend. Sie trifft nicht nur, wie viele meinen, die sogenannten Polen-Sprinter. In unserem Verband BdKEP haben wir etliche Mitgliedsunternehmen, die grenzüberschreitende Transporte in Nachbarländer durchführen - insbesondere im Direktkurier- und Sonderfahrtensegment oder vor allem, wenn sie in grenznahen Regionen sitzen.

Um die Gemeinschaftslizenz genehmigt zu bekommen, müssen die Unternehmen über eine entsprechende fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit

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