Kein Tempolimit für Kleintransporter

30.01.2004 10:36 Uhr

Verkehrsgerichtstag in Goslar empfiehlt Fahrerfortbildung

Goslar. Mit klarer Mehrheit hat sich der Arbeitskreis "Unfallrisiko Kleintransporter" des Verkehrsgerichtstages in Goslar gegen ein Tempolimit für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen ausgesprochen. Nach zum Teil heftigen Diskussionen votierten 60 Teilnehmer des Arbeitskreises für ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen der so genannten Sprinter-Klasse. So solle insbesondere die Fahrerqualifizierung, aber auch die Fahrzeugsicherheit verbessert werden. 36 Stimmen waren auf die von der Versicherungswirtschaft geforderte weitergehende Beschlussempfehlung entfallen, die ein Tempolimit von 120 km/h für Kleintransporter verlangte. (vr/mp) Die Beschlussempfehlung des Arbeitskreises "Unfallrisiko Kleintransporter" im Wortlaut: „Der Arbeitskreis I hat zum 1. Abschnitt mit deutlicher Mehrheit, zum 2. und 3. Abschnitt einstimmig folgende Empfehlung beschlossen: 1. Nach Einschätzung des Arbeitskreises ist die in den letzten Jahren stetig gestiegene Zahl von Kleintransportern zwar unfallauffällig, ihre Unfallbeteiligung ist jedoch – auch auf Autobahnen – nicht überdurchschnittlich. Deshalb kann sich der Arbeitskreis derzeit der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen speziell für Kleintransporter (2,8 bis 3,5 T zGG) nicht anschließen. 2. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer von Kleintransportern auf allen Straßen zu verbessern, fordert der Arbeitskreis: - Fahrerqualifizierung und Sensibilisierung (insbesondere Fahrzeugbeherrschung, Ladungssicherung und erhöhtes Unfallrisiko bei hohen Geschwindigkeiten) - Verbesserte Fahrzeugsicherheit (z. B. stärkere Bremsleistung, ABS, Fahrdynamikregler, Airbags) - Verbesserte Ladungssicherungstechnik (z. B. mehr Zurrpunkte, stabile Trennwand) - Verstärkte Kontrollen sicherheitsrelevanter Verkehrsvorschriften (insbesondere Sicherheitsabstand, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gurtpflicht, Ladungssicherung und Überladung) - europaweite Einführung des EG-Kontrollgeräts ab 2,8 T zGG zur Überwachung entsprechender Lenk- und Ruhezeiten - Überprüfung ob die geltenden Bußgeldsätze zu erhöhen und Fahrverbotsregelungen strenger zu fassen sind. 3. Der Arbeitskreis empfiehlt dringend den Einbau von Unfalldatenspeichern.

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