Am 7. September 2001 ist das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKBillBG) in Kraft getreten. Die Vorschriften sind im Wesentlichen Bestandteil des Güterkraftverkehrsgesetzes (GÜKG) geworden. Das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) bekommt durch dieses Gesetz zusätzliche Kontrollkompetenzen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Sozialdumping im Güterkraftverkehr zu vermeiden. Auftraggeber eines Speditions- oder Frachtvertrages müssen künftig darauf achten, dass die Beförderung von einem Unternehmer durchgeführt wird, der Inhaber einer Erlaubnis oder Berechtigung nach dem GÜKG ist und bei der Beförderung Fahrpersonal aus Drittstaaten nur mit Arbeitsgenehmigung einsetzt. Weitere Einzelheiten zum neuen Gesetz sind in einem Merkblatt des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zusammengefasst, das im Internet unter www.bag.bund.de eingesehen werden kann. (vr/mb)
Kein Sozialdumping mehr im Güterkraftverkehr
Seit Anfang September gilt das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung.