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Kartellamts-Verfahren gegen Post wegen Rabatten für Großkunden

05.11.2012 16:37 Uhr
Kartellamts-Verfahren gegen Post wegen Rabatten für Großkunden
Die Post weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet ihr Rabattsystem als „transparent“
© Foto: dapd/Hermann J. Knippertz

Konkurrenten werfen der Deutschen Post vor, bei Großkunden mit Kampfpreisen anzutreten. Nun ermittelt das Bundeskartellamt – und die Post wundert sich.

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Bonn. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Deutsche Post eingeleitet, weil sich Konkurrenten über angebliche Kampfpreise beim Werben um Großkunden beschwert hatten. Die Post dagegen wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete ihr Rabattsystem als „transparent“. Das Kartellamt informierte am Montag die Post und die Öffentlichkeit über das Verfahren.

„Der Vorwurf richtet sich dagegen, dass die Preise, die die Deutsche Post von Großkunden für die Versendung von Briefen verlangt, nicht kostendeckend seien. Wir prüfen nun in dem Verfahren, ob die Deutsche Post durch eine Kampfpreisstrategie versucht, Wettbewerber aus dem Markt zu drängen oder fernzuhalten“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts laut einer Mitteilung. Die Behörde verschickte Fragebögen an Großkunden der Post, um Informationen über Vertragsdetails bei den Rabatten zu bekommen.

„Wir sind etwas verwundert“, sagte Post-Sprecher Dirk Klasen der dpa. Die Bundesnetzagentur habe zuletzt vor zwei Jahren die Rabatte für Großkunden überprüft, ohne sie zu beanstanden. Unternehmen wie Banken, Krankenkassen oder Telefondienstleister, die große Mengen Briefe von der Post befördern ließen und dabei selbst anlieferten oder vorsortierten, bekämen für diese Vorleistungen entsprechende Nachlässe, sogenannte Teilleistungsrabatte. «Das ist alles transparent», sagte Klasen.

Grundsätzlich gilt es als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Unternehmen über längere Zeit Waren oder Dienstleistungen unterhalb der eigenen Kosten anbietet, um Konkurrenten keine Chance auf dem Markt zu lassen. Das Verfahren gegen die Post stehe aber ganz am Anfang, und es gelte die Unschuldsvermutung, betonte eine Sprecherin des Kartellamts. (dpa/bw)

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