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Infrastrukturfinanzierung: Zeil spricht von Trendwende

16.09.2012 09:48 Uhr
Infrastrukturfinanzierung: Zeil spricht von Trendwende
Bayerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Zeil und LBT-Präsident Hans Wormser (r.) machten die notwendigen Infrastrukturinvestitionen deutlich
© Foto: VR/Birgit Bauer

Bayerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Zeil erklärt, wie der Investitionsstau bei Straße und Schiene Stück für Stück abgebaut werden soll.

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München. Bei Straße und Schiene gibt es einen großen Investitionsstau. Dessen waren sich Hans Wormser und Martin Zeil (FDP) einig. Für den Präsidenten des Landesverbands bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) und Bayerns Wirtschafts- und Verkehrsminister war die Finanzierung der Infrastruktur eines der großen Themen während der Jahreshauptversammlung des Verbands in München.

Jahrelang habe man den Verkehrshaushalt als Steinbruch für die Haushaltssanierungen benutzt, so Zeil. Bei der Infrastruktur sei von der Substanz gezehrt worden. Dringend müsse man den resultierenden Investitionsstau abbauen.

Wenn man dreistellige Milliardenbeträge zur Sicherung der Währung hinterlegen müsse, könne es nicht sein, dass Infrastruktur mit Stillstand belegt werde, machte er deutlich. Man wolle wenigstens einige Hundert Millionen oder wenige Milliarden Euro haben, um den Investitionsstau aufzulösen. Zeil erklärte, man habe der Bundesregierung die Zusage abgehandelt, dass mit Beginn des nächsten Bundeshaushalts „wenigstens ein Teil der Haushalte bei der Infrastruktur zusätzlich bedient werden“. Außerdem sollen die Entflechtungsmittel in den nächsten fünf Jahren erhöht werden. So könne man „Stück für Stück diesen Investitionsstau abbauen“. Die Höhe der jeweiligen Summe ist noch nicht geklärt. Zeil sprach aber davon, dass es auf jeden Fall deutlich mehr werden würde. „Das ist eine wichtige Trendwende“, äußerte er.

Zum Hintergrund: Seit der Föderalismusreform stellt der Bund für die entfallenen Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Rahmen des so genannten Entflechtungsgesetzes noch jährlich 1,34 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese können von den Ländern für den Aus- und Neubau von kommunalen Schienenwegen und Straßen eingesetzt werden. 2014 entfällt die Zweckbindung für die Verwendung der Mittel. Laut Koalitionsvertrag soll die Höhe der Finanzausstattung für die ehemalige Gemeindeverkehrsfinanzierung in dieser Legislaturperiode neu geregelt werden. (bb)

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