Stuttgart. Während der Urlaubsmonate Juli und August gilt in Baden-Württemberg auf einzelnen Autobahnstrecken nun auch samstags ein Fahrverbot für Lastwagen. Wie das Innenministerium heute in Stuttgart mitteilte, gilt das neue Fahrverbot für den Schwerlastverkehr vom 1. Juli bis zum 31. August zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot. „Diese bundesweite Maßnahme trägt dazu bei, dass Reisende schneller und sicherer zu ihren Urlaubszielen und wieder zurück nach Hause kommen“, sagte Staatssekretär Rudolf Köberle (CDU). Vom Fahrverbot betroffen sind die A 5 von Mannheim bis zum Autobahndreieck Neuenburg, die A 6 zwischen Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim und Autobahnkreuz Nürnberg-Süd, die gesamte A 7, die gesamte A 8, die A 81 vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Anschlussstelle Gärtringen, die A 831 zwischen Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen und Autobahnkreuz Stuttgart sowie die B 31 von der Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis zur Anschlussstelle Sigmarszell der A 96. Seit mehr als 40 Jahren besteht auf dem gesamten deutschen Straßennetz ein generelles Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. (dpa/tz)
Im Juli und August Lastwagen auch samstags auf Autobahnen verboten
In Baden-Württemberg gilt während der Urlaubsmonate auf einzelnen Autobahnstrecken ein Fahrverbot für Lastwagen