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IHK fordert Korrektur der Schwefelobergrenzen

15.07.2011 14:49 Uhr
IHK fordert Korrektur der Schwefelobergrenzen
Fordert eine Korrektur bei den Schwefelobergrenzen: Jörn Biel, Hauptgeschäftsführer IHK Kiel
© Foto: Arndt

Was nützt der sauberste Schiffstreibstoff, wenn am Ende massiv Verkehre vom Schiff wieder auf die Straße abwandern, fragt die Kammer

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Kiel. Explodierende Treibstoffkosten, stark steigende Frachtraten und schließlich die Verlagerung von erheblichen Verkehrsmengen vom Schiff wieder auf die Straße oder gar von Nord- nach Südeuropa. Das befürchtet die Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK Kiel), wenn die Schwefelobergrenzen für Schiffstreibstoff in der Ost- und Nordsee von derzeit einem Prozent auf gerade noch einmal 0,1 Prozent ab 2015 Wirklichkeit werden soll. IHK-Hauptgeschäftsführer Jörn Biel fordert daher von der für diese Maßnahme verantwortlichen Weltschifffahrts-Organisation IMO in London, dass die Absenkungs-Entscheidung „korrigiert" wird.

Damit nicht genug: Die Kammer ruft die IMO auch dazu auf, bei der Frage der Schiffstreibstoffqualitäten nicht unterschiedliche Normen zu verschiedenen Zeiten festzusetzen, sondern zeitgleich wirksame, weltweite Standards einzuführen. Nur so könnten empfindliche Wettbewerbsverzerrungen, aber auch umweltpolitisch schwer nachvollziebare Verkehrsverlagerungen vermieden werden.

Schon jetzt, so die Kieler IHK, seien die beiden Fahrtgebiete Ost- und Nordsee – den Ärmelkanal mit eingeschlossen – hinsichtlich der Reinheit des Schiffstreibstoffs die saubersten weltweit. In mehreren Stufen wurde seit dem Jahr 2005 damit begonnen, die beiden wichtigen europäischen Meere zu sogenannten „Emissionskontrollgebieten" (Seca) zu erklären und in ihnen gleichzeitig besonders niedrige Schwefelobergrenzen für Schiffstreibstoff festzulegen. Was Biel und die Kammer besonders verärgert ist, dass für die übrigen Weltmeere erst wesentlich später schärfere Schwefelobergrenzen in Kraft treten.

Aktuell liegt dieser Wert bei 4,5 Prozent. In einem mehrstufigen Verfahren soll er bis 2020 auf 0,5 Prozent gesenkt werden. Damit wäre von einer vollständigen Angleichung immer noch keine Rede, denn für die Ost- und Nordsee solle ja bereits Jahre früher bereits 0,1 Prozent Schwefelbelastung gelten. Biel: „Insbesondere die Reduktion des Schwefelgehalts von 0,5 Prozent auf 0,1 Prozent in der letzten Stufe bedeutet eine überproportionale Verteuerung des Treibstoffs." Nach IHK-Erhebungen könnte sich der Brennstoff nur aufgrund der höherwertigen Qualität um bis zu 80 Prozent gegenüber den heutigen – bereits hohen Standard – verteuern.

Biel erinnerte zudem daran, dass in den Häfen der EU auch während der knapp bemessenen Hafenliegezeiten die Hilfsaggregate und Hauptmaschinen mit sehr hochwertigem Schiffstreibstoff mit einem Schwefelgehalt von 0,1 Prozent zu betreiben sind. Diese Auflage gilt seit dem vergangen Jahr.

Der erneute Vorstoß der IHK Kiel deckt sich mit den zentralen Forderungen der wichtigen Fährreedereien in Nordwesteuropa. (eha) 

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