Hamburg. Hermes biete seine Dienstleistungen flächendeckend an und könne auf rund 13.500 Hermes PaketShops (Abgabe- und Abholstellen für Pakete) in ganz Deutschland verweisen. Auch die Belieferung entlegener Gebiete werde durch die HLG sicher gestellt und das Filialnetz erfülle entsprechend alle Merkmale eines Universaldienstes, hieß es in einer heute verbreiteten Stellungnahme des Logistikdienstleisters. Hanjo Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der Hermes Logistik Gruppe: „Die einseitige Befreiung der Post von der Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer ist weder mit europäischem Wettbewerbsrecht noch mit dem Grundsatz der Steuerneutralität vereinbar. Die daraus resultierenden Nachteile für andere Marktteilnehmer insbesondere bei der Preisgestaltung sind immens und führen zu einer nicht akzeptablen Wettbewerbsverzerrung.“ Werde die Erbringung eines Universaldienstes weiter als Voraussetzung für die Steuerbefreiung verlangt, „kann die Hermes Logistik Gruppe diese auf jeden Fall beanspruchen", betonte Schneider.
Hermes will von Umsatzsteuerpflicht befreit werden
Die Hermes Logistik Gruppe (HLG), Hamburg, hat beim Bundesfinanzministerium für die Erbringung ihrer Dienstleistungen die Freistellung von der Umsatzsteuer im Bereich Privatpakete beantragt.