Hauptstadtflughafen: Bundesverwaltungsgericht gibt Weg frei

16.03.2006 11:35 Uhr

Gericht weist Klagen der Anwohner ab: Nach 15 Jahren Planung kann der Ausbau in Berlin-Schönefeld beginnen

Leipzig/Berlin. Der neue Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) darf nach 15 Jahren Planung und Protest jetzt gebaut werden. Mit einem Urteil in letzter Instanz machte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute den Weg für das Milliardenprojekt frei. Damit entsteht am Standort Schönefeld im Süden von Berlin der drittgrößte deutsche Flughafen hinter Frankfurt und München. Die Wirtschaft in der Region sowie Bundes- und Landespolitiker zeigten sich erleichtert und sprachen von einem Durchbruch. Das vom Gericht verhängte Nachtflugverbot sehen insbesondere die Fluggesellschaften als Problem. Die Kläger, rund 4000 Anwohner, scheiterten mit ihrer Absicht, den Großflughafen zu verhindern. Die Richter legten zu ihrem Schutz ein Nachtflugverbot für die Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr fest. Einschränkungen sollen auch zwischen 22.00 und 0.00 Uhr sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr gelten. Dann sind Flüge nur erlaubt, wenn sie „aus nachvollziehbaren Gründen“ nicht am Tage abgewickelt werden können. „Diese Entscheidung ist die wichtigste Entscheidung in meiner Tätigkeit als Regierender Bürgermeister“, sagte der Berliner Regierungschef Klaus Wowereit (SPD). Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) versicherte, der Bund werde seinen Beitrag zur Finanzierung leisten. Der BBI soll nach bisheriger Planung Ende 2011 in Betrieb gehen. Das Urteil bedeutet den Planungen zufolge auch das Aus für die Flughäfen Tegel und Tempelhof. Der BBI dürfte als Umsteigepunkt größere Bedeutung haben als die bisherigen drei Berliner Airports. Zunächst werden dort 22 Millionen Passagiere jährlich erwartet. Lufthansa-Konzernsprecher Klaus Walther sagte, der BBI sei überfällig. Zu den Flugeinschränkungen nachts sagte er, es dürfe „nicht sein, dass einer der größte Jobmotoren durch künstliche Beschränkungen an der vollen Entfaltung gehindert wird“. Auch die Luftfrachtspediteure halten das Nachtflugverbot für problematisch. Aus ihrer Sicht „ergeben sich aus dem Urteil zu den Nachtflugeinschränkungen keine wirtschaftlichen Impulse für die Region“, teilte der Verband Verkehr und Logistik Berlin-Brandenburg mit. Die Leipziger Richter verpflichteten die Flughafenbetreiber, den Schutz der Anwohner vor Lärm wesentlich zu verbessern. Die bisherigen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses des Landes Brandenburg von 2004 wurden in den Punkten Lärmschutz und Nachtflug aufgehoben. In einem gesonderten Verfahren muss die zuständige Behörde in Brandenburg nun die Auflagen des Gerichts umsetzen. Ob sich dadurch der geplante Baubeginn im Sommer dieses Jahres verzögert, ist noch unklar. Die Kläger hatten im Vorjahr einen vorläufigen Baustopp für Schönefeld erstritten. Dieser ist noch nicht aufgehoben, dies muss erst vom Land beantragt werden. (dpa/sb)

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