Hamburg. Der Hamburger CDU-Senat will über eine Bundesratsinitiative ein Fahrverbot als Hauptstrafe im Gesetzbuch durchsetzen. Das teilte Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) nach einem entsprechenden Senatsbeschluss heute in Hamburg mit. Ein Fahrverbot sei etwa eine gerechtere Strafe, wenn eine Geldstrafe nicht nur den Täter, sondern auch seine Familie treffen könnte. Auch Täter, die eine Geldstrafe aus der Portokasse bezahlen könnten, könnten mit einem Fahrverbot wirkungsvoller bestraft werden. „Den besonderen Bedürfnissen der Berufskraftfahrer werden die Gerichte Rechnung tragen; das Fahrverbot darf nicht dazu führen, dass jemand vollständig an der Ausübung seines Berufes gehindert und damit in seiner Existenz bedroht wird", erläuterte Justizsenator Carsten Lüdemann die Bundesratsinitiative. Der Gesetzentwurf sieht folgende Eckpunkte vor: - Einführung des Fahrverbots als eigenständige Hauptstrafe, die das Gericht entweder isoliert oder neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängen kann. - Einführung des Fahrverbots unabhängig von der Art der Straftat, das heißt nicht beschränkt auf Straßenverkehrsdelikte. - Abgestufte Anhebung der Höchstdauer des Fahrverbots von derzeit drei Monaten auf sechs Monate für Verkehrsstraftaten, ein Jahr für allgemeine Kriminalität und zwei Jahre bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung. Der vom Senat beschlossene Gesetzentwurf steht wahrscheinlich am 30. Januar 2008 im Bundesrat auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. (dpa/kap)
Hamburger Senat will Fahrverbot als Hauptstrafe
Der Hamburger CDU-Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe