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Gericht weist Berufung der Bahn gegen GDL-Streik zurück

03.09.2021 15:34 Uhr
Deutsche Bahn, Verwaltung, Logo, Berlin
Die Deutsche Bahn ist auch in der Berufung abgewiesen worden, der GDL-Streik geht damit weiter
© Foto: Fabrizio Bensch/dpa/picture-alliance

Die Deutsche Bahn hat versucht, den Streik der Lokführer mit juristischen Mitteln zu stoppen und ist damit auch in der zweiten Instanz der Arbeitsgerichte gescheitert.

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Frankfurt/Main. Die Deutsche Bahn scheiterte am Freitag. 3. September, auch im zweiten Anlauf, den Arbeitskampf mit juristischen Mitteln zu unterbinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte in zweiter Instanz eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.

Die Parteien stritten insbesondere um eine Klausel, mit der die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, die in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in der Mehrheit ist. Nach Auffassung des Gerichts müsse diese Klausel leerlaufen, mache aber nicht den gesamten Streikaufruf unwirksam. Die Kammer prüfte auch, ob die Lokführer einen illegalen Unterstützungsstreik für die anderen Bahn-Beschäftigten leisten.

Schon am Vortag hatte das Arbeitsgericht befunden, dass die Streikziele der Gewerkschaft rechtmäßig sind. Die Deutsche Bahn hatte den erneuten Gang vors Gericht mit den schweren Auswirkungen des Ausstandes begründet. „Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen“, hatte Bahn-Sprecher Achim Stauß im „Morgenmagazin“ der ARD erklärt. „Denn dieser Streik ist unsäglich, er ist völlig überzogen – auch in seiner Länge.“ Die GDL-Spitze müsse dringend ihre Blockadehaltung aufgeben.

Vorerst geht der Streik weiter. Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstagmorgen enden. (dpa)

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