München. Seit dem 1. Januar müssen alle Kuriere von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut ein Extra-Zeugnis vorweisen. Bislang war diese so genannte „ADR-Bescheinigung“ nur für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erforderlich. Zum Jahresbeginn gelte die Gewichtsgrenze nicht mehr, so die Tüv Süd Akademie. Wer gefährliche Güter wie Spraydosen, Lacke, Batterien oder Gasflaschen befördert, müsse dafür die entsprechende Schulung absolvieren und diese alle fünf Jahre erneuern. Diese Regelung griff laut einer Pressemitteilung von Tüv Süd bislang nicht für diejenigen Transporteure, die ein Fahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen lenkten. Seit Jahresbeginn sei diese Ausnahme weggefallen. Die Fahrer von Kurier- oder Paketdiensten müssten beispielsweise künftig nachweisen können, dass sie eine entsprechende Schulung absolviert und die abschließende Prüfung abgelegt haben. Die Schulungen werden unter anderem von der Tüv Süd Akademie angeboten. (tz)
Gefahrguttransport: Fahrer benötigen ADR-Bescheinigung
Seit Jahresbeginn müssen Kuriere von kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut Extra-Zeugnis vorweisen