Für sicherere Holztransporte

01.12.2005 17:12 Uhr

GDV und BGF weisen auf Sicherheitslücken vor allem beim Transport von Kleinholz hin

Hamburg. Bei Holztransporten ist eine wirkungsvolle Ladungssicherung nötig und möglich. Zu diesem Ergebnis kommen der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltungen (BGF) nach Auswertung erster Ergebnisse einer Versuchsreihe, die heute auf einer Gemeinschaftsveranstaltung in Hamburg vorgestellt wurden. Hintergrund: Nach Ansicht von Transportversicherern und Arbeitsschützern enthalten die gegenwärtigen VDI-Richtlinien keine Informationen zur Sicherung insbesondere von Kurzholzabschnitten. In der Praxis werde der Sicherung des Holzes häufig vernachlässigt – was schwere Unfälle zur Folge haben kann. Diese für die Verkehrssicherheit unbefriedigende Situation haben BGF und GDV zum Anlass genommen für ein engere Kooperation und Gründung einer Arbeitsgruppe. Darin sind neben weiteren Sachverständigen insbesondere auch Vertreter der Bundesvereinigung des Holztransport-Gewerbes (BdHG), des Königsberger Ladungssicherungskreises und der Fachhochschule München eingebunden. Mit aufwendigen Versuchsanordnungen hat die Arbeitsgruppe im Sommer 2004 auf einem Testgelände im niedersächsischen Papenburg die physikalischen Gegebenheiten und Reaktionen schlecht verladener und bedingt gesicherter Kurzhölzer geprüft. Aus den Ergebnisse und teilweise ganz neuen Erkenntnissen über das Bewegungsverhalten von Kurzhölzern bei Bremsmanövern oder Kurvenfahrten hat die Arbeitsgruppe nun Empfehlungen für Verlader und Industrie, die Ladungssicherung und Sachverständige der Unfallanalyse abgeleitet. Sie sollen nun Eingang finden in ein gesondertes Blatt der VDI-Richtlinien. Besonders Augenmerk liegt dabei auf der Vermeidung von Hohlräumen in der Ladung, den so genannte Kavernen, und einer möglichst bauchigen Ballungsladung, die sich durch einen günstigeren Umschlingungswinkel besser niederzurren lässt. Als Sicherungstechniken für Fahrzeuge sehen die Empfehlungen unter anderem die Verwendung von formschlüssigen Einrichtungen (Zahn- oder Keilleisten) auf Ladeflächen sowie angemessene Rückhalteeinrichtungen vor. (rb)

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