Für einen Neujahrstag ohne Verjährungsschmerz
Seit dem 1. Januar 2002 verjähren die meisten Ansprüche zum Jahreswechsel. Wie das vermieden werden kann, verrät Rechtsanwalt Sönke Rohlfs (B/SH Rechtsanwälte, Düsseldorf) im Interview mit der VerkehrsRundschau